03.12.2025 - 8.2 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Der vorgelegte Jahresabschluss der Stadtwerke Sternberg für das Wirtschaftsjahr 2023

    wird durch die Stadtvertretung festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Um die Leistungsfähigkeit

    des Betriebes gewerblicher Art (BgA) zu erhalten, werden aus dem Überschuss die

    Rechnungen für die Erneuerung der mechanische Vorreinigung auf der Kläranlage sowie 

    die Errichtung von PV-Anlagen im Bereich Wasser und Abwasser beglichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

Beschlussvorlage ungeändert gefasst

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 243 Handelsgesetzbuch ist der Jahresabschluss, in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit, aufzustellen. Der Jahresabschluss 2023 wurde auf Grundlage des § 11 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) durch ein vom Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfungs-AG geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer: s. Anlage

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Anlagen zur Vorlage