03.12.2025 - 8.1 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Sternber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi., 03.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jaqueline König
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
- im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
- bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitions-förderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 T € nicht übersteigen.
Weiterhin ist eine Erhöhung der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2025 sowie 2026 vorzunehmen. Die Haushaltssatzung ist dementsprechend anzupassen und in einer 2. Nachtragshaushaltssatzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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