04.02.2025 - 5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Borkow
- Datum:
- Di., 04.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jessica Ohms
Wortprotokoll
Frau Nienkarn bittet um Hinweise, Fragen oder Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und Haushaltsplanung der Jahre 2025 und 2026.
Frau Klein bemängelt, dass die Abschreibungen des Jahres 2023 nicht in den Unterlagen der Haushaltsplanung dargestellt sind.
Da der Ergebnishaushalt der Gemeinde Borkow nur unter Hinzurechnung der jeweiligen Vorträge aus Vorjahren einen positiven Abschluss zeigt, muss geklärt werden, ob in den vorliegenden Unterlagen lediglich die Darstellung der Abschreibung fehlt oder die Abschreibungen des Jahres 2023 generell nicht berücksichtigt sind.
Die Höhe der Abschreibungen im Jahr 2023 sind im Vorbericht Seite 17 mit 152.600 € angegeben.
Weiterhin ist aufgefallen, dass die Erträge Position Nr. 4 Konto 43700000 (Erträge auf Auflösung v. Sonderposten …) in Höhe von 9.100 € in 2025 des Ergebnishaushaltes nicht mit der Darstellung im Vorbericht (2025 = 129.100 €) übereinstimmt, dieses trifft im Übrigen auf alle dargestellten Haushaltsjahre zu.
Frau Nienkarn berichtet, dass im Investitionsplan 2023 eine negative Einzahlung in Höhe von 6.500 € auffällt sowie auch im Finanzhaushalt 2023 Position 23.
Die anwesenden Mitglieder des FA sind sich einig, dass diese Auffälligkeiten der Kämmerei zur Erläuterung vorgetragen werden.
Die Mitglieder des Finanzausschusses werden den Gemeindevertretern die Feststellung der Haushaltsplanung empfehlen, wenn die vorstehenden Punkte keine Auswirkungen auf das Ergebnis der Haushaltsplanung 2025/2026 haben. Es wird daher um zeitnahen Bericht durch die Kämmerei gebeten
Anm. d. Verwaltung: Die Haushaltsplanung wurden für die Gemeindevertretersitzung entsprechend angepasst.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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