21.05.2025 - 7.4 Entlastung der Bürgermeisterin von der Jahresre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin übergibt erneut das Wort an Herrn Bork. Dieser verliest den Beschluss.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Weitendorf beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Weitendorf

 

                  die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

Beschlussvorlage ungeändert gefasst

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Weitendorf am 02.04.2025.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Anlagen zur Vorlage