11.03.2025 - 3 Beratung über den Vorentwurf des vorhabenbezoge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Gast: Martin Prütz
- Datum:
- Di., 11.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Heidtmann übergibt Herrn Eilert, Geschäftsführer der Gutshaus Keez GmbH, das Wort. Herr Eilert hat das Projekt bereits 2023 im Bauausschuss vorgestellt und zwischenzeitlich gab es weitere Planungen und Veränderungen. Er macht Ausführungen zur Entwicklung des Geländes, u.a. Herrstellung Gutshaus, Errichtung von Holzhäusern mit max. 6 Betten, autofreie Zonen, Abstandsflächen und Bepflanzungen.
Er geht kurz darauf ein, dass im Vorfeld Anwohnerberatungen in Keez stattgefunden haben.
Herr Eilert zeigt den Vorentwurf, welcher dann zur Einreichung kommen soll.
Herr Eilert übergibt Herr Prütz, als zuständigen Planer, das Wort. Er erläutert zu vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Hier handelt es sich um einen Standort im Außenbereich und ist kein priviligiertes bauen. Auch hat das Gutshaus keinen Bestandsschutz. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines B-Plans. Darin werden alle Festsetzungen zur Bebauung geregelt.
In den vergangenen Monaten gab es intensive Gespräche mit der Forstgesellschaft. Auf der Fläche ist ein starker Bewuchs mit kleinen Eschen. Die Fläche wird dadurch als Wald eingestuft (Jungbewuchs). Im Zuge des B-Plans soll ein Antrag auf Waldumwandlung gestellt werden. Es wird eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgen. Der nördliche Bereich gehört zu einem europäischen Vogelschutzgebiet. Hierzu ist bereits eine Verträglichkeitsprüfung erfolgt. Es wurde keine Beeinträchtigung festgestellt, da die Baumbestände (als Gürtel) erhalten bleiben. Es handelt sich um keine Habitate geschützter Vogelarten.
Die geplanten Ferienhäuser dürfen nur im Bebauungsgebiet errichtet werden. Der Kern des Parks mit den Altbäumen bleibt bestehen. Ebenfalls wird im B-Plan abgesichert, dass die bestehenden Zufahrtswege zu den Bestandsbungalows bestehen bleiben.
Nach Beschluss der Stadtvertretung werden die Unterlagen zur Einsichtnahme ausgelegt.