18.06.2025 - 8.7 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lange übernimmt die Beschlussfassung von Herrn Liese auf Grund seiner Befangenheit.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

Herr Liese stimmt wegen Befangenheit nicht ab.

 

Beschluss ungeändert gefasst.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 27.05.2025.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann. Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 liegt diesem Beschluss bei.

 

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Anlagen zur Vorlage