25.09.2025 - 8.2 Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Toparkus übergibt die Sitzungsleistung an Herrn Klein. Dieser verliest den Beschlussvorschlag.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

Herr Toparkus stimmt nicht mit ab.

 

Beschluss ungeändert gefasst.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 22.07.2025. Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann. Die Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 liegt diesem Beschluss bei.

 

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Anlagen zur Vorlage