12.11.2025 - 9.8 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Pritz
- Datum:
- Mi., 12.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jaqueline König
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hundesteuersatzung vom 17.12.2007 wurde zuletzt mit Änderungssatzung vom 18.06.2013 angepasst. Die Festlegung der einzelnen Steuersätze obliegt der Gemeindevertretung und soll mit der Neufassung der Hundesteuersatzung aktualisiert werden.
Es werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
Erhöhung des Steuersatzes
-für den 1. gefährlichen Hund auf 1.000 €
-für jeden weiteren gefährlichen Hund auf 3.000 €.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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78,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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230,2 kB
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