12.11.2025 - 9.9 Beschluss über die Antragstellung der Einstufun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Hohen Pritz beschließt, die Antragstellung zur Neueinstufung der Gemeindefeuerwehr als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben entspr. § 9 Abs. 1 BrSchG M-V und § 10 FwOV M-V

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

Beschlussvorlage ungeändert gefasst

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindefeuerwehr Hohen Pritz ist mit dem Ausrüstungstand für folgende Aufgaben der besonderen Gefahren- und Risikoabwehr aufgestellt und im Alarmsystem der Integrierten Leitstelle Westmecklenburg entsprechend hinterlegt und kann diese Aufgaben auf Grund ihrer Ausstattung und Leistungsfähigkeit überörtlich gewährleisten:

1. Rettung aus Höhen > 8m (Höhenrettung),

2. Erweiterte Technische Hilfeleistung (Hilfeleistungs- und Rettungssatz),

3. Löschwassertransport,

4. Beleuchtungseinheit für größere Schadenslagen (Beleuchtungsanhänger),

5. Abwehr Wassergefahren (mobiles Rettungsboot auf Trailer 7 Wasserrettung).

Damit erfüllt die Feuerwehr den Status, überörtlich Aufgaben im Amt Sternberger Seenlandschaft wahrzunehmen und entsprechend tätig zu werden.

Durch die Einstufung der Feuerwehr als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben kann sich für die Gemeinde Hohen Pritz eine höherwertigere Förderquote ergeben, welche durch die Bewertungsmatrix bei der Beschaffung von notwendigen Ausstattungsmitteln zur Erfüllung der Aufgabenbereiche aufgestellt wird.