13.11.2025 - 8.1 Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Borkow
- Datum:
- Do., 13.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jaqueline König
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Borkow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Sternberger Seenlandschaft über
die Feststellung des Jahresabschlusses 2022.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der Jahresabschluss zu beschließen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft am 22.07.2025. Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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