13.11.2025 - 8.5 Grundsatzbeschluss über den Ausbau der Straße „...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wagner erläutert die Notwendigkeit der Beschlussfassung. Damit die Ausführung in 2027 erfolgen kann, muss bereits jetzt ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, um die Ausschreibung für die Planung in 2026 umzusetzen.

 

Diskussion über den genauen Bereich der Maßnahme und den Straßenbelag. Frau Klein möchte vorher noch im Bauausschuss dazu beraten.

Nach weiterer Diskussion ist man sich darüber einig, dass der Sachverhalt geändert werden soll (kursiv).

Frau Schmalfeldt möchte vor der Ausschreibung den Bauausschuss informieren.

  • Amt für Bau und Liegenschaften

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Borkow beschließt den Ausbau der Straße „Zum Handtuch“ in Rothen durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

Beschluss ungeändert gefasst

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Borkow plant zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einen Teilbereich der Straße „Zum Handtuch“ im Bereich der Anliegerbebauung auszubauen.

Es betrifft den Teilbereich der Straße auf einer Länge von ca. 110 m Betonpflaster als Spurbahn in noch nicht festgelegter Ausbauweise und entsprechendem Unterbau. Die Ausbaubreite soll bei ca. 3,00m liegen. Die vorhandene Beleuchtung soll erhalten bleiben. Die Oberflächenentwässerung erfolgt durch örtliche Versickerung und einen seitlich herzustellenden Graben, der durch die Gemeinde gepflegt werden muss.

Die Durchführung der Maßnahme soll in 2027 erfolgen und ist im Haushalt mit aufzunehmen. 

 

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