02.12.2025 - 7.2 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Kobrow für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schröder bittet Frau Haese kurze Erläuterungen zu der Notwendigkeit und zum Inhalt dieser Beschlussvorlage zu geben. Es wurden inzwischen Spielgeräte angeschaftt und die neuen Hebesätze eingearbeitet.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  •            im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
  •            bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,

Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 T € nicht übersteigen.

 

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Anlagen zur Vorlage