26.01.2026 - 5 Beratung zur Grundsteuer

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert die Grundsteuer und die eventuelle Notwendigkeit der Anpassung der Hebesätze. Frau Ohms berichtet, dass die Erträge nicht aufkommensneutral im letzten Jahr verbucht werden konnten. Dies liegt an dem Nichtvorhandensein von Grundsteuerbescheiden und Widersprüchen und deren Änderung im Messbetrag durch das Finanzamt. Beschlossen wurde bei der Grundsteuer A ein aufkommensneutraler Hebesatz von 205. Nach aktuell vorliegenden Messbeträgen (13.165,81 €) müsste ein neuer aufkommensneutraler Hebesatz von 250 beschlossen werden. Der Nivellierungshebesatz beträgt 338. Es wird dazu diskutiert. Herr Taubenheim und auch Frau Haese sprechen sich für einen Hebesatz von 300 aus. In den Fraktionen soll dazu beraten werden.

 

Ebenso ist es bei der Grundsteuer B. Hier ist das Defizit noch höher. Auch hier muss der Hebesatz angepasst werden. Der beschlossene aufkommensneutrale Hebesatz beträgt 468, welcher schon über dem Nivellierungshebesatz von 438 liegt. Eine Empfehlung wäre hier einen Hebesatz in Richtung 500.

 

Zur nächsten Haushalts- und Finanzausschusssitzung soll dieses Thema noch einmal beraten werden. Frau Ohms teilt mit, dass es bis dahin noch weitere Zuarbeiten seitens des Finanzamtes geben könnte.