23.02.2026 - 7 Beratung zum Entwurf der Benutzungs- und Gebühr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kobrow
- Datum:
- Mo., 23.02.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Nach ausgiebiger Beratung stellt Herr Schröder den Antrag, in der heutigen Sitzung über die vorliegende „Benutzungs und Gebührenordnung über die Nutzung der Liegeplätze für Boote an den Steganlagen im Hofsee und Schönfelder See der Gemeinde Kobrow“ zu beschließen.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Der vorliegenden Fassung der
„Benutzungs und Gebührenordnung über die Nutzung der Liegeplätze für Boote an den Steganlagen im Hofsee und Schönfelder See der Gemeinde Kobrow“
wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- §3 (1) Die Stationierung von Booten ist beim Bürgermeister der Gemeinde Kobrow zu beantragen.
- §3 (2) Über die Veragbe eines Liegeplatzes am Hof- bzw. am Schönfelder See entscheidet der Bürgermeister und informiert die Gemeindevertretung. Über die Nutzung des Liegeplatzes wird zwischen der Gemeinde Kobrow und dem Antragsteller ein Nutzungsvertrag geschlossen.
- §3 (3) Liegeplätze dürfen vom Nutzer nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Vertrag erlischt automatisch bei Tod des Nutzers.
- §4 (1) Die Gemeinde kann 1 Liegeplatzverantwortlichen pro See ernennen. Diese von der Gemeinde beauftragten Personen werden von der Nuzungsgebühr (50,00€) befreit.
In der nächsten Sitzung sollen die Namen der beiden Verantwortlichen genannt werden.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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6 |
0 |
0 |
Jeder Pächter soll einen Pachtvertrag bekommen, auf dessen Grundlage eine Aufforderung an die einzelnen Pächter zur Zahlung erfolgen soll. (§6 (3) soll daraufhin angepasst werden.)
Es soll noch eine Pächterversammlung stattfinden. Bis dahin sollen die Pachtverträge vorliegen und Erläuterungen zur genauen Zahlungsweise erfolgen. Der Bürgermeister setzt sich dazu mit der Liegenschaftsverwaltung im Amt in Verbindung.
