05.03.2026 - 7.1 Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Anlage
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do., 05.03.2026
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Neumann führt zu der stattgefundene Tagung in Güstrow aus:
Berechnungsbasis – Einwohner (Stand 2025) 1.296 und die Länge der Gemeindestraßen, ca. 21 km
Mittelansatz (vorläufig):
- 50.000 € Sockelbetrag
- 53.670,78 € „sonst. Infrastruktur“
- 65.235,50 „Verkehr“
- 168.906,28 €
- Mittel für Sachinvestitionen – keine laufenden Ausgaben
- Förderfähige Ausgaben, z. B. Baumaßnahmen, Erwerb beweglicher oder unbeweglicher Sachen; Digitalisierung, auch Nutzungsrechte (Lizenzen)
- Begleitende Leistungen wie Planungen oder Gutachten, i. d. R. unter 50% der förderfähigen Ausgaben, wie z. B. Verkehr (Straßen, Gehwege u. a.) oder sonstige Infrastruktur (energetische Sanierung, Sport-/Freizeitanlagen u. Ä.)
- Investitionen können auch bei Dritten gefördert werden, z. B. Vereine
- Mindestvolumen grundsätzlich 50.000 € je Maßnahme (Ausnahme nur bei nicht vorhersehbarem Unterschreiten)
- Personal, Verwaltung, Unterhaltung, laufende Folgekosten, Instandhaltung oder werterhaltene Maßnahmen sind nicht förderfähig
