05.03.2026 - 7.1 Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutr...

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Wortprotokoll

Herr Neumann führt zu der stattgefundene Tagung in Güstrow aus:

Berechnungsbasis – Einwohner (Stand 2025) 1.296 und die Länge der Gemeindestraßen, ca. 21 km

Mittelansatz (vorläufig):

  • 50.000 € Sockelbetrag
  • 53.670,78 € „sonst. Infrastruktur“
  • 65.235,50 „Verkehr 
  • 168.906,28 €

 

- Mittel für Sachinvestitionen – keine laufenden Ausgaben

  • Förderfähige Ausgaben, z. B. Baumaßnahmen, Erwerb beweglicher oder unbeweglicher Sachen; Digitalisierung, auch Nutzungsrechte (Lizenzen)
  • Begleitende Leistungen wie Planungen oder Gutachten, i. d. R. unter 50% der förderfähigen Ausgaben, wie z. B. Verkehr (Straßen, Gehwege u. a.) oder sonstige Infrastruktur (energetische Sanierung, Sport-/Freizeitanlagen u. Ä.)
  • Investitionen können auch bei Dritten gefördert werden, z. B. Vereine

- Mindestvolumen grundsätzlich 50.000 € je Maßnahme (Ausnahme nur bei nicht vorhersehbarem Unterschreiten)

- Personal, Verwaltung, Unterhaltung, laufende Folgekosten, Instandhaltung oder werterhaltene Maßnahmen sind nicht förderfähig

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