27.04.2026 - 6.1 Beschluss über den Vorentwurf und die frühzeiti...

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Wortprotokoll

Frau Taubhorn berichtet kurz zur Rücksprache mit dem Planer. Es handelt sich hier um einen touristischen B-Plan.

Die Firsthöhe von 11 m wurde in der Planung nicht angepasst. Bei der Reithalle ist dies unproblematisch. Die Stallungen hingegen sollten 8,5 m nicht übersteigen.

Auch die Gebäudelänge von 50 m ist sehr groß, wobei Brandschutzwände und deren Größe dann ebenfalls Beachtung finden sollten.

Frau Taubhorn schlägt vor, Auflagen einzuarbeiten.

 

In der letzten Sitzung wurde die Frage nach der Einbeziehung der Straße gefragt. Dies ist erforderlich, um eine Einfahrt von der Reitstallseite zu errichten.

 

Es wird kurz erneut zu den Höhen beraten. Es wird abgeklärt, dass die Höhengrenzen auch über den städtebaulichen Vertrag festgelegt werden könnten. Der städtebauliche Vertrag erfolgt vor dem Satzungsbeschluss.

 

Der Ausschuss legt fest:

  • die Eigentumsverhältnisse zum Gebäude, welches an der Straße steht, sollten vorab geklärt werden
  • Kurzkonzept vorlegen
  • Planungsbüro und Herrn Klingohr zur nächsten Sitzung einladen

 

Der Ausschuss spricht sich einstimmig für eine Vertagung der Beschlussvorlage aus.

 

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Beschluss:

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  1. Die Stadtvertretung der Stadt Brüel billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 „Reit- und Ferienhof Golchen“ nebst der Begründung und bestimmt den Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Beteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
  3. Die Planungsabsichten der Stadt sind mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

Die Beschlussvorlage wird vertagt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 17.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Reit- und Ferienhof Golchen“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im sogenannten Regelverfahren nach Maßgabe der §§ 2 bis 4 c BauGB und § 10 BauGB aufgestellt.

 

Für die als Urlaubs-, Gastronomie- und Pädagogikort etablierte Gesamtanlage „Golchener Hof“ in Golchen wird eine Ergänzung des Reit- und Ferienangebots angestrebt. Zu diesem Zweck sollen im Plangebiet Reitanlagen, Ferienwohnungen sowie Wohnungen für Mitarbeitende etabliert werden. Das Plangebiet ist von untergenutztem Grünland sowie zwei verfallenden Stallgebäuden geprägt. Die geplante Nutzung ermöglicht eine Neugestaltung dieses Areals und befördert zugleich die Aufwertung des Ortsbildes.

 

Von der Planung werden innerhalb der Gemarkung Golchen das Flurstück 98/2 der Flur 1 ganz und das Flurstück 15 der Flur 2 teilweise berührt.

 

Die Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 12 liegt nun zur Billigung und zur anschließenden Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor.

 

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Anlagen zur Vorlage