13.09.2006 - 5 Verwaltungsbericht des Bürgermeisters mit ansch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi., 13.09.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Für die am 07.12.2005 von der Stadtvertretung beschlossene und von der
Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2006 besteht die Notwendigkeit, gemäß § 50 KV M - V eine
1.Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.
Mit der Aufstellung des 1. Nachtrages ist ein Ausgleich des
Verwaltungshaushaltes möglich, indem Mittel in Höhe von 34.900 aus der
allgemeinen Rücklage über den Vermögenshaushalt dem Verwaltungshaushalt
zugeführt werden. Der Grund liegt darin, dass im Ergebnis der Abrechnung der
Verwaltungskosten für das Haushaltsjahr 2005 den Gemeinden des Amtes
Sternberger Seenlandschaft Verwaltungskosten in Höhe von ca. 82.789,61 zu
erstatten sind. Diese Mittel sind jedoch im Zuge der Jahresrechnung für das
Haushaltsjahr 2005 als Überschuss des Verwaltungshaushaltes dem
Vermögenshaushalt bzw. der Rücklage zugeführt worden.
Gegenüber dem Ursprungshaushalt reduziert sich diese Zuführung zum
Ausgleich des Verwaltungshaushaltes um 133.000 . Insbesondere die zu
erwartenden höheren Gewerbesteuereinnahmen machen diese Reduzierung
möglich. Insofern decken sich unsere Mehreinnahmen an der Gewerbesteuer mit
dem bundesweiten Trend höherer Steuereinnahmen der Gemeinden, die
ausschließlich Folge der verbesserten Konjunkturerwartungen sind.
Es muss aber damit gerechnet werden, dass mögliche Teile von
Gewerbesteuermehreinnahmen in diesem Haushaltsjahr im folgenden Jahr
wieder zurückgezahlt werden könnten.
Die nach § 21 GemHVO gestellte Forderung, mindestens die Tilgungsbeträge
für aufgenommene Kredite dem Vermögenshaushalt zuzuführen, wird voll
Rechnung getragen.
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des
Landes Mecklenburg- Vorpommern vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194)
tritt die Umsetzung der Funktionalreform II zum 1.08.2006 in
Kraft.
Mit dem 2. Änderungserlass zum Haushaltserlass für 2006 vom 28.06.2006
erhalten die Ämter / amtsfreien Gemeinden zeitanteilig zusätzliche Mittel i.H.
von 1.250.000 EUR zur finanziellen Absicherung der Funktionalreform II.
Unser Amt SSL bekommt zur Erfüllung dieser neuen gesetzlich übertragenden
Aufgaben zeitanteilig für 2006 einen Betrag in Höhe 15.477,22 .. Da die Stadt
zur Erfüllung dieser Aufgaben kein Personal vom Landkreis übernimmt, hat sie
das personalübernehmende Amt / amtsfreie Gemeinde anteilig Personalkosten aus
diesen Mehreinnahmen zu erstatten. Weitere Mittel werden benötigt zum
Erwerb neuer bzw. die Erweiterung vorhandener spezieller Hard- und Software.
Aufgrund eines programmtechnischen Fehlers war die Berechnung der
Schlüsselzuweisungen des Vorjahres in einem geringen Maße nicht korrekt.
Grund hier für war die fehlerhafte Berechnung der Steuerkraftmesszahlen per
31.12.2003, durch das Land.
Die Korrekturbeträge werden mit den Schlüsselzuweisungen des laufenden
Haushaltsjahres verrechnet. Dadurch erhält die Stadt 2006 11.200
weniger Schlüsselzuweisungen. Gleichzeitig reduziert sich die Kreisumlage
um 4.264 .
Die ursächlichen Faktoren für den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind:
a) im Verwaltungshaushalt
Höhere Ausgaben für Strom und Heizung durchweg in allen öffentlichen Einrichtungen der Stadt aufgrund höher Strom- und Gaspreise
Ausgaben zur Bekämpfung der Vogelgrippe
Mehrausgaben bei Kosten für Bestattungen für Verstorbene ohne Angehörigen
Mehrausgaben für Öl- und Treibstoffe sowie Reparaturen für Feuerwehrtechnik
Höhere Unterhaltungskosten auf dem Sportplatz
Einstellung von Verwaltungskosten für die Abrechnung von Städtebaufördermitteln
Mehrausgaben durch Kompostsieben und Umlagerung auf der Kompostieranlage der Stadt
Veranschlagung kalkulatorischer Kosten auf dem Bauhof als kostenrechnende Einrichtung
Geringere Schlüsselzuweisungen und Ausgleichsleistungen nach dem Familienausgleichsgesetz in Umsetzung der 2. Änderung des Haushaltserlasses für 2006
Verwaltungskostenrückerstattung an die Gemeinden im Ergebnis der Jahresrechnung 2005 des städtischen Haushaltes
Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen und
Mehrausgaben bei der Kreisumlage infolge der Erhöhung des Hebesatzes
b) im Vermögenshaushalt
Einstellung Anschaffungskosten für Wegweisersystem für das Rathaus/Postamt
Anschaffung eines Dienstfahrzeuges für das Bauamt
Erwerb bzw. Erweiterung neuer Hard- und Software infolge der Übertragung neuer gesetzlicher Aufgaben zum 1.August 2006
Ersatzbeschaffung einer neuen TS für die FFw
Ersatzbeschaffung einer Abdeckplane für die Hochsprunganlage auf dem
Sportplatz
Anpassung der Einnahmen/Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Stadt
Einstellung der Kosten für Abschlussvermessungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Seestraße
Mehrausgaben bei der Gehwegerneuerung in der L.-Frank-Straße durch Erweiterung des Bauumfangs
Erneuerung des Fahrgastunterstandes auf dem Mecklenburgring
Vorfinanzierung der Kosten für das Abnehmen von Bäumen in Vorbereitung des Ausbaus der OD der L 141(Finkenkamp)
Ausgaben für den Erwerb und Beräumung von städtischen Grundstücken
Um die geplanten Investitionen finanziell abzusichern, müssen 139.100 aus
der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Das sind 10.500 mehr als im
Ursprungshaushalt.
Satzungsfragen
In den zurückliegenden 5 Jahren wurden in unserer Stadt zahlreiche Straßen
saniert, sowohl im Sanierungsgebiet Altstadt als auch außerhalb des Sanierungs-
gebietes. Erwähnen möchte ich nur:
Großer Spiegelberg, Kleiner Spiegelberg
Hirtenstraße
Am Waschbach oder
Am Berge
Dorfstraße in Pastin
In diesen Straßen wurde bis zur Sanierung keine Straßenreinigung durchgeführt,
nur der Winterdienst.
Mit Fertigstellung der Straßen wird nun schon seit geraumer Zeit eine
Straßenreinigung durch den Bauhof durchgeführt.
Zur Erhöhung der Effektivität des Winterdienstes wurde eine zusätzliche
Winterdienststufe eingeführt. In diesem Bereich wird vom Bauhof sowohl der
Straßen- als auch der Gehwegwinterdienst durchgeführt.
All diese Dinge sind der Grund dafür, dass die Straßenreinigungssatzung und die
Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Sternberg heute Abend zur
Beschlussfassung vorliegen.
Die Neukalkulation der Gebühren führte auf Grund der Erweiterung
Straßenreinigungs- und Winterdienstkilometer dazu, dass die Gebühren für die
Straßenreinigung und des Winterdienstes gesenkt werden konnten.
Ein mehrjähriges Anliegen des Seniorenbeirates der Stadt Sternberg war es, dass
auf unserem Friedhof Rasenreihengräber für Urnenbesetzungen als weitere
Art von Grabstätten eingerichtet wird.
Diesem Anliegen tragen wir nun mit der Beschlussfassung über die
Friedhofssatzung und Friedhofgebührenordnung Rechnung.
Rasenreihengräber sind Grabstätten für Urnen, die im Bestattungsfall der
Reihe nach vergeben werden. Es besteht aus einem Rasenfeld. Die Rasen-
reihengrabstätten werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung an-
gelegt und unterhalten.
Für das Aufstellen von Blumen und Grableuchten auf den Rasenreihengrabstätten ist jeweils ein Platz an der Gedenkplatte eingerichtet. Die Gedenkplatten können die Angehörigen mit Name, Vorname Geburts- und Sterbedaten versehen. Die Kosten werden von den Angehörigen getragen. Die Pflege der Grabstellen obliegt der Friedhofsverwaltung.
Mit der Neufassung der Friedhofsgebührenordnung erfolgt auch gleichzeitig
eine Nachkalkulation der bestehenden Gebühren. Erfreulich in diesem
Zusammenhang sicherlich, dass die Bestattungsgebühren und die Gebühr für
die Bereitstellung von Trägern gesenkt werden konnten.
Eine weitere Neuerung ist, dass die laufende Friedhofsunterhaltungsgebühr
künftig jährlich berechnet wird, bisher war das alle fünf Jahre.
Die Stadt Sternberg ist Mitglied in zwei Wasser-und Bodenverbänden.
Für den Sternberger und Pastiner Bereich im Wasser-und Bodenverband
Mildenitz - Lübzer Elde und für den Groß Görnower Bereich im
Wasser- und Bodenverband obere Warnow.
Eine Neufassung der Satzung ist erforderlich durch:
die Änderung des Beitragssatzes durch den Wasser- und Bodenverband
die Neuerfassung aller Grundstücke unter Berücksichtigung aller Veränderungen im Grundbuch
und
die überarbeitete Kalkulation der Verwaltungskosten
Erfreulich auch, dass die Gebühren insgesamt auch hier gesenkt werden
konnten.
Mit der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes M-V haben sich auch die
Kalkulationsgrundlagen für Beiträge und ähnliche Entgelte im Bereich der
Wasserver- und Abwasserentsorgung geändert, so dass eine Nachkalkulation
notwendig war. Im Ergebnis der Nachkalkulation und der Prognosebetrachtung
für die Beiträge und Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich der Stadtwerke
Sternberg kann festgestellt werden, dass die gültigen Beiträge und Gebühren
nicht geändert werden müssen, insbesondere nicht erhöht werden müssen.
Die Stadt Sternberg beabsichtigt das alte BHG-Gelände am Luckower See
vom Bund zu erwerben und es dann zum Wohnungsbaustandort
für den Eigenheimbau zu entwickeln, zu erschließen und selbst zu vermarkten.
Für die Schaffung von Baurecht ist ein Bauleitplanverfahren notwendig, dass
mit dem Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 18 Wohngebiet Maikamp
am Luckower See heute eingeleitet wird.
Auf der Gesamtfläche von 9747 m² können ca. 10 12 Eigenheime gebaut
werden.
Werterhaltung/Investitionen
Im Berichtszeitraum erfolgte die Herstellung des Gehweges in der Leonhard-
Frank-Straße. Das Vorhaben wurde in einer guten Qualität und zügig hergestellt.
Die Kosten betragen 40.735 EURO.
In diesem Monat erfolgt noch die Ausschreibung für die Erneuerung des
Fahrgastunterstandes am Mecklenburgring im Rahmen des ÖPNV-
Haltestellenkonzeptes des Landkreis Parchim.
Der Baubeginn erfolgt im Oktober und die Fertigstellung wird noch in diesem
Jahr sein.
Im August erfolgte eine Besichtigung der Brücken im Amtsbereich. Hierbei
erfolgte auch eine Befahrung mit einem Boot um eventuelle Schäden unter den
Brücken festzustellen. Zurzeit erfolgt die Aufarbeitung der Ergebnisse und die
Festlegung von notwendigen Instand- haltungs- und Instandsetzungsarbeiten
und erforderlichenfalls die Beauftragung von Brückenprüfungen zur
Ermittlung der Tragfähigkeit.
Im Berichtszeitraum wurden an den Stadtstraßen umfangreiche
Straßenunterhaltungsarbeiten wie Heißnahtsanierung und Schlaglochflickung
durchgeführt. Dies betrifft unter anderem die Straße von der B 192 nach Pastin
und die Straßen am Kugelberg. Die Straßen- und Brückenunterhaltung wird
zukünftig an Bedeutung gewinnen.
In der Vergangenheit gibt es wiederholt Probleme mit Schäden an Straßen und
Gehwegen in denen die Versorgungsträger wie zum Beispiel HANSE-Gas und
die WEMAG ihre Versorgungsleitungen verlegt haben. In den Straßen und
Gehwegen kam es wiederholt zu Absackungen der Oberfläche. Nicht in jedem
Fall sind die Versorgungsunternehmen bereit im Rahmen der Gewährleistung
die Schäden zu beseitigen. Die Bauverwaltung wird mit Nachdruck auf die
Schadensbeseitigung drängen.
Hochbau Sternberg
Abbruchmaßnahmen Finkenkamp 1 und am Berge 6
Die Gebäude sind vollständig abgebrochen. Die Wiederherstellung des Giebels
nach Abbruch Am Berge 6 ist ebenfalls fertiggestellt.
Wallmauer 5. BA
Bauanlaufberatung erfolgte am 05.09.2006 sowie eine Beteiligung der
Grundstückseigentümer Witterungsbedingt vorläufiger Fertigstellungstermin
Frühjahr 2007
A.- Behm- Schule
Malermäßige Instandsetzung 2. OG und kleinere Reparaturen an der Fassade
sind abgeschlossen.
Heimatmuseum
Bühnenfläche Heimatmuseum wird zur Zeit hergestellt.
Die Abstimmung zur Materialwahl Oberfläche ist mit dem Nutzer Heimatverein
erfolgt. Die Finanzierung erfolgt aus einer Spende der Jagdgenossenschaft.
Spielplätze
Pastin: Die Neugestaltung ist abgeschlossen. Materialwert: 10.000,00 .
Gägelow: Kleinere Spielplatzanlage ist am ehemaligen Standort in Gägelow
durch den Bauhof wieder aufgestellt worden.
Immobilien GmbH
Pastiner Straße 39 ist fertiggestellt. 3 WE + 1 Gewerbe
Luckower Straße 19: 2 WE Fertigstellung September 2006
Baubeginn: Luckower Straße 21 05.09.2006
An der Bleiche 1 25.09.2006
Zur Zeit im Bau: Kleiner Spiegelberg 5, Fertigstellung voraussichtlich Januar
2007
Planungsverfahren
Satzung über die 2. Änderung B-Plan Nr. 15 Holzbaugelände ist seit dem 13. Juli 2006 rechtskräftig
B-Plan Nr. 17 Ferienhausgebiet am Luckower See ist seit dem 14. Juli 2006 rechtskräftig
B.Plan für 2. Teil Wohngebiet am Luckower See (B-Plan Nr. 18 Wohngebiet Maikamp am Luckower See) : Aufstellungsbeschluss wird am 13.09.2006 beschlossen Kosten ca. 10.000 (Planungskosten + Umweltbericht/UVP)
BUGA 2009 Schwerin
Die Stadt Sternberg ist in die BUGA 2009 in Schwerin involwiert. Dazu gab es
am 22.08.2006 nochmals eine entsprechende Beratung.
Außenstandorte an der Radroute von Godern nach Goldberg
Golfplatz Vorbeck
Slawensiedlung Groß Raden
Klosteranlage Dobbertin
Regionalprojekte im Bereich des Amtes Sternberger Seenlandschaft
I Kaarz (Schloss und Park)
II Weitendorf (Salzwiesen Sülten)
III Campingplatz Sternberg (Naturparkticket/Wanderungen)
IV Kanucamp Sternberger Burg (Kanutouren)
V Seniorenzentrum DRK Sternberg (Sinnesgarten)
VI Förderverein Kobrow (Agrarmuseum und Kutschenmuseum)
Die Aufgabe besteht jetzt darin, Tagesprogramme für BUGA Besucher in
unserer Region zu definieren.
Am kommenden Sonntag finden die Wahlen zum 5. Landtag Mecklenburg-
Vorpommerns statt.
Für den Briefwahlvorstand und die sieben Wahllokale in Sternberg inkl. der
Ortsteile Groß Raden, Pastin und Groß Görnow wurden insgesamt 48
Wahlhelfer gewonnen.
Im gesamten Amtsbereich haben wir 21 Wahllokale mit 130 Wahlhelfern. Die
Einweisung der Wahlvorstände findet am morgigen Donnerstag statt.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und von dieser Stelle aus alle Bürgerinnen
und Bürger aufrufen, am Sonntag wählen zu gehen. Seine Regierung und sein
Parlament frei wählen zu können ist ein hohes demokratisches Gut. Damit das
so bleibt, müssen die Parteien in unserem Landtag aber auch demokratisch und
freiheitlich bleiben. Extreme und demokratiefeindliche Strömungen haben im
Landtag nichts zu suchen.
Der beste Schutz gegen ewiggestrige Parteien in unserer Demokratie ist, den
demokratischen Parteien sein Kreuz geben. Das kann man aber nur, wenn man
zur Wahl geht.
Protestwahl oder Nichtwahl lösen keine Probleme, sondern verschärfen sie nur.
Darum meine innige Bitte: Gehen wir alle zur Wahl, stärken wir die Demokratie
und, vor allem, bewahren wir die Würde unseres Landes.