13.09.2006 - 5 Verwaltungsbericht des Bürgermeisters mit ansch...

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Wortprotokoll

 

Für die am 07.12.2005 von der Stadtvertretung beschlossene und von der

Rechtsaufsichtsbehörde genehmigte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr

2006 besteht die Notwendigkeit, gemäß § 50 KV M - V eine

1.Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Mit der Aufstellung des 1. Nachtrages ist ein Ausgleich des

Verwaltungshaushaltes möglich, indem Mittel in Höhe von 34.900 € aus der

allgemeinen Rücklage über den Vermögenshaushalt dem Verwaltungshaushalt

zugeführt werden. Der Grund liegt darin, dass im Ergebnis der Abrechnung der

Verwaltungskosten für das Haushaltsjahr 2005 den Gemeinden des Amtes

Sternberger Seenlandschaft  Verwaltungskosten in Höhe von ca. 82.789,61 € zu

erstatten sind. Diese Mittel sind jedoch im Zuge der Jahresrechnung für das

Haushaltsjahr 2005 als Überschuss des Verwaltungshaushaltes dem

Vermögenshaushalt bzw. der Rücklage zugeführt worden.

Gegenüber dem Ursprungshaushalt reduziert sich diese Zuführung zum

Ausgleich des Verwaltungshaushaltes um 133.000 € . Insbesondere die zu

erwartenden höheren Gewerbesteuereinnahmen machen diese Reduzierung

möglich. Insofern decken sich unsere Mehreinnahmen an der Gewerbesteuer mit

dem bundesweiten Trend höherer Steuereinnahmen der Gemeinden, die

ausschließlich Folge der verbesserten Konjunkturerwartungen sind.

Es muss aber damit gerechnet werden, dass mögliche Teile von

Gewerbesteuermehreinnahmen in diesem Haushaltsjahr im folgenden Jahr

wieder zurückgezahlt werden könnten.

Die nach § 21 GemHVO gestellte Forderung, mindestens die Tilgungsbeträge

für aufgenommene Kredite dem Vermögenshaushalt zuzuführen, wird voll

Rechnung getragen.

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des

Landes Mecklenburg- Vorpommern vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194)

tritt die Umsetzung der Funktionalreform II zum 1.08.2006 in

Kraft.

Mit dem 2. Änderungserlass zum Haushaltserlass für 2006 vom 28.06.2006

erhalten die Ämter / amtsfreien Gemeinden zeitanteilig zusätzliche Mittel i.H.

von 1.250.000 EUR zur finanziellen Absicherung der Funktionalreform II.

Unser Amt SSL bekommt zur Erfüllung dieser neuen gesetzlich übertragenden

Aufgaben zeitanteilig für 2006 einen Betrag in Höhe 15.477,22 €.. Da die Stadt

zur Erfüllung dieser Aufgaben kein Personal vom Landkreis übernimmt, hat sie

das personalübernehmende Amt / amtsfreie Gemeinde anteilig Personalkosten aus

diesen Mehreinnahmen zu erstatten. Weitere Mittel werden benötigt zum

Erwerb neuer bzw. die Erweiterung vorhandener  spezieller Hard- und Software.

Aufgrund eines programmtechnischen Fehlers war die Berechnung der

Schlüsselzuweisungen des Vorjahres in einem geringen Maße nicht korrekt.

Grund hier für war die fehlerhafte Berechnung der Steuerkraftmesszahlen per

31.12.2003, durch das Land.

 

Die Korrekturbeträge werden mit den  Schlüsselzuweisungen des laufenden

Haushaltsjahres verrechnet. Dadurch erhält die Stadt 2006 11.200

€ weniger Schlüsselzuweisungen. Gleichzeitig reduziert sich die Kreisumlage

um 4.264 €.

Die ursächlichen Faktoren für den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung sind:

a) im Verwaltungshaushalt

Höhere Ausgaben für Strom und Heizung durchweg in allen öffentlichen Einrichtungen der Stadt aufgrund höher Strom- und Gaspreise

Ausgaben zur Bekämpfung der Vogelgrippe

Mehrausgaben bei Kosten für Bestattungen für Verstorbene ohne Angehörigen

Mehrausgaben für Öl- und Treibstoffe sowie Reparaturen für Feuerwehrtechnik

Höhere Unterhaltungskosten auf dem Sportplatz

Einstellung von Verwaltungskosten für die Abrechnung von Städtebaufördermitteln

Mehrausgaben durch Kompostsieben und Umlagerung auf der Kompostieranlage der Stadt

Veranschlagung kalkulatorischer Kosten auf dem Bauhof als kostenrechnende Einrichtung

Geringere Schlüsselzuweisungen und Ausgleichsleistungen nach dem Familienausgleichsgesetz in Umsetzung der 2. Änderung des Haushaltserlasses für 2006

Verwaltungskostenrückerstattung an die Gemeinden im Ergebnis der Jahresrechnung 2005 des städtischen Haushaltes

Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen und

Mehrausgaben bei der Kreisumlage infolge der Erhöhung des Hebesatzes

 

b) im Vermögenshaushalt

Einstellung Anschaffungskosten für Wegweisersystem für das Rathaus/Postamt

Anschaffung eines Dienstfahrzeuges für das Bauamt

Erwerb bzw. Erweiterung neuer Hard- und Software infolge der Übertragung neuer gesetzlicher Aufgaben zum   1.August 2006

Ersatzbeschaffung einer neuen TS für die FFw

Ersatzbeschaffung einer Abdeckplane für die Hochsprunganlage auf dem

Sportplatz

Anpassung der Einnahmen/Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen   in der Stadt

Einstellung der Kosten für Abschlussvermessungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Seestraße

Mehrausgaben bei der Gehwegerneuerung in der L.-Frank-Straße durch Erweiterung des Bauumfangs

Erneuerung des Fahrgastunterstandes auf dem Mecklenburgring

Vorfinanzierung der Kosten für das Abnehmen von Bäumen in Vorbereitung des Ausbaus der OD der  L 141(Finkenkamp)

Ausgaben für den Erwerb und Beräumung von städtischen Grundstücken

 

Um die geplanten Investitionen finanziell abzusichern, müssen 139.100 € aus

der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Das sind 10.500 € mehr als im

Ursprungshaushalt.

 

Satzungsfragen

 

In den zurückliegenden 5 Jahren wurden in unserer Stadt zahlreiche Straßen

saniert, sowohl im Sanierungsgebiet Altstadt als auch außerhalb des Sanierungs-

gebietes. Erwähnen möchte ich nur:

Großer Spiegelberg, Kleiner Spiegelberg

Hirtenstraße

Am Waschbach   oder

Am Berge

Dorfstraße in Pastin

 

In diesen Straßen wurde bis zur Sanierung keine Straßenreinigung durchgeführt,

nur der Winterdienst.

Mit Fertigstellung der Straßen wird nun schon seit geraumer Zeit eine

Straßenreinigung durch den Bauhof durchgeführt.

Zur Erhöhung der Effektivität des Winterdienstes wurde eine zusätzliche

Winterdienststufe eingeführt. In diesem Bereich wird vom Bauhof sowohl der

Straßen- als auch der Gehwegwinterdienst durchgeführt.

All diese Dinge sind der Grund dafür, dass die Straßenreinigungssatzung und die

Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Sternberg heute Abend zur

Beschlussfassung vorliegen.

Die Neukalkulation der Gebühren führte auf Grund der Erweiterung

Straßenreinigungs- und Winterdienstkilometer dazu, dass die Gebühren für die

Straßenreinigung und des Winterdienstes gesenkt werden konnten.

 

 

Ein mehrjähriges Anliegen des Seniorenbeirates der Stadt Sternberg war es, dass

auf unserem Friedhof „Rasenreihengräber für Urnenbesetzungen“ als weitere

Art von Grabstätten eingerichtet wird.

Diesem Anliegen tragen wir nun mit der Beschlussfassung über die

Friedhofssatzung und Friedhofgebührenordnung Rechnung.

Rasenreihengräber sind Grabstätten für Urnen, die im Bestattungsfall der

Reihe nach vergeben werden. Es besteht aus einem Rasenfeld. Die Rasen-

reihengrabstätten werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung an-

gelegt und unterhalten.

Für das Aufstellen von Blumen und Grableuchten auf den Rasenreihengrabstätten ist jeweils ein Platz an der Gedenkplatte eingerichtet. Die Gedenkplatten können die Angehörigen mit Name, Vorname Geburts- und Sterbedaten versehen. Die Kosten werden  von den Angehörigen getragen. Die Pflege der Grabstellen obliegt der Friedhofsverwaltung.

 

Mit der Neufassung der Friedhofsgebührenordnung erfolgt auch gleichzeitig

eine Nachkalkulation der bestehenden Gebühren. Erfreulich in diesem

Zusammenhang sicherlich, dass die Bestattungsgebühren und die Gebühr für

die Bereitstellung von Trägern gesenkt werden konnten.

Eine weitere Neuerung ist, dass die laufende Friedhofsunterhaltungsgebühr

künftig jährlich berechnet wird, bisher war das alle fünf Jahre.

 

Die Stadt Sternberg ist Mitglied in zwei Wasser-und Bodenverbänden.

Für den Sternberger und Pastiner Bereich im „Wasser-und Bodenverband

Mildenitz  -  Lübzer Elde –„ und für den Groß Görnower Bereich im

„Wasser- und Bodenverband obere Warnow“.

 

Eine Neufassung der Satzung ist erforderlich durch:

die Änderung des Beitragssatzes durch den Wasser- und Bodenverband

die Neuerfassung aller Grundstücke unter Berücksichtigung aller Veränderungen im Grundbuch

und

die überarbeitete Kalkulation der Verwaltungskosten

 

Erfreulich auch, dass die Gebühren insgesamt auch hier gesenkt werden

konnten.

 

Mit der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes M-V haben sich auch die

Kalkulationsgrundlagen für Beiträge und ähnliche Entgelte im Bereich der

Wasserver- und Abwasserentsorgung geändert, so dass eine Nachkalkulation

notwendig war. Im Ergebnis der Nachkalkulation und der Prognosebetrachtung

für die Beiträge und Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich der Stadtwerke

Sternberg kann festgestellt werden, dass die gültigen Beiträge und Gebühren

nicht geändert werden müssen, insbesondere nicht erhöht werden müssen.

 

Die Stadt Sternberg beabsichtigt das alte BHG-Gelände am Luckower See

vom Bund zu erwerben und es dann zum Wohnungsbaustandort

für den Eigenheimbau zu entwickeln, zu erschließen und selbst zu vermarkten.

Für die Schaffung von Baurecht ist ein Bauleitplanverfahren notwendig, dass

mit dem Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 18 „Wohngebiet Maikamp

am Luckower See“ heute eingeleitet wird.

Auf der Gesamtfläche von 9747 m² können ca. 10 – 12 Eigenheime gebaut

werden.

 

Werterhaltung/Investitionen

Im Berichtszeitraum erfolgte die Herstellung des Gehweges in der Leonhard-

Frank-Straße. Das Vorhaben wurde in einer guten Qualität und zügig hergestellt.

Die Kosten betragen 40.735 EURO.

In diesem Monat erfolgt noch die Ausschreibung für die Erneuerung des

Fahrgastunterstandes am Mecklenburgring im Rahmen des ÖPNV-

Haltestellenkonzeptes des Landkreis Parchim.

Der Baubeginn erfolgt im Oktober und die Fertigstellung wird noch in diesem

Jahr sein.

Im August erfolgte eine Besichtigung der Brücken im Amtsbereich. Hierbei

erfolgte auch eine Befahrung mit einem Boot um eventuelle Schäden unter den

Brücken festzustellen. Zurzeit erfolgt die Aufarbeitung der Ergebnisse und die

Festlegung von notwendigen Instand- haltungs- und Instandsetzungsarbeiten

und erforderlichenfalls die Beauftragung von Brückenprüfungen zur

Ermittlung der Tragfähigkeit.

Im Berichtszeitraum wurden an den Stadtstraßen umfangreiche

Straßenunterhaltungsarbeiten wie Heißnahtsanierung und Schlaglochflickung

durchgeführt. Dies betrifft unter anderem die Straße von der B 192 nach Pastin

und die Straßen am Kugelberg. Die Straßen- und Brückenunterhaltung wird

zukünftig an Bedeutung gewinnen.

In der Vergangenheit gibt es wiederholt Probleme mit Schäden an Straßen und

Gehwegen in denen die Versorgungsträger wie zum Beispiel HANSE-Gas und

die WEMAG ihre Versorgungsleitungen verlegt haben. In den Straßen und

Gehwegen kam es wiederholt zu Absackungen der Oberfläche. Nicht in jedem

Fall sind die Versorgungsunternehmen bereit im Rahmen der Gewährleistung

die Schäden zu beseitigen. Die Bauverwaltung wird mit Nachdruck auf die

Schadensbeseitigung drängen.

 

Hochbau Sternberg

 

Abbruchmaßnahmen Finkenkamp 1 und am Berge 6

Die Gebäude sind vollständig abgebrochen. Die Wiederherstellung des Giebels

nach Abbruch Am Berge 6 ist ebenfalls fertiggestellt.

Wallmauer  5. BA

Bauanlaufberatung erfolgte am 05.09.2006 sowie eine Beteiligung der

Grundstückseigentümer Witterungsbedingt vorläufiger Fertigstellungstermin

Frühjahr 2007

A.- Behm- Schule

Malermäßige Instandsetzung  2. OG und kleinere Reparaturen an der Fassade

sind abgeschlossen.

 

Heimatmuseum

Bühnenfläche Heimatmuseum wird zur Zeit hergestellt.

Die Abstimmung zur Materialwahl Oberfläche ist mit dem Nutzer Heimatverein

erfolgt. Die Finanzierung erfolgt aus einer Spende der Jagdgenossenschaft.

 

Spielplätze

Pastin:  Die Neugestaltung ist abgeschlossen. Materialwert: 10.000,00 €.

Gägelow: Kleinere Spielplatzanlage ist am ehemaligen Standort in Gägelow

durch den Bauhof wieder aufgestellt worden.

 

Immobilien GmbH

Pastiner Straße 39  ist fertiggestellt. 3 WE + 1 Gewerbe

Luckower Straße 19:  2 WE  Fertigstellung  September 2006

Baubeginn:                Luckower Straße 21                    05.09.2006

An der Bleiche 1                            25.09.2006

 

Zur Zeit im Bau: Kleiner Spiegelberg 5, Fertigstellung voraussichtlich Januar

2007

 

Planungsverfahren

 

Satzung über  die 2. Änderung B-Plan Nr. 15 „Holzbaugelände“ ist seit dem 13. Juli 2006 rechtskräftig

B-Plan Nr. 17 „Ferienhausgebiet am Luckower See“ ist seit dem 14. Juli 2006 rechtskräftig

B.Plan für 2. Teil Wohngebiet am Luckower See (B-Plan Nr. 18 „Wohngebiet Maikamp am Luckower See“) : Aufstellungsbeschluss wird am 13.09.2006 beschlossen Kosten ca. 10.000€ (Planungskosten + Umweltbericht/UVP)

 

BUGA 2009 Schwerin

 

Die Stadt Sternberg ist in die BUGA 2009 in Schwerin involwiert. Dazu gab es

am 22.08.2006 nochmals eine entsprechende Beratung.

 

Außenstandorte an der Radroute von Godern nach Goldberg

 

Golfplatz Vorbeck

 

Slawensiedlung Groß Raden

 

Klosteranlage Dobbertin

 

Regionalprojekte im Bereich des Amtes Sternberger Seenlandschaft

 

I                  Kaarz (Schloss und Park)

 

II                Weitendorf (Salzwiesen Sülten)

 

III               Campingplatz Sternberg (Naturparkticket/Wanderungen)

 

IV                Kanucamp Sternberger Burg (Kanutouren)

 

V                  Seniorenzentrum DRK Sternberg (Sinnesgarten)

 

VI                 Förderverein Kobrow (Agrarmuseum und Kutschenmuseum)

 

Die Aufgabe besteht jetzt darin, Tagesprogramme für BUGA – Besucher in

unserer Region zu definieren.

 

Am kommenden Sonntag finden die Wahlen zum 5. Landtag Mecklenburg-

Vorpommerns statt.

Für den Briefwahlvorstand und die sieben Wahllokale in Sternberg inkl. der

Ortsteile Groß Raden, Pastin und Groß Görnow wurden insgesamt 48

Wahlhelfer gewonnen.

Im gesamten Amtsbereich haben wir 21 Wahllokale mit 130 Wahlhelfern. Die

Einweisung der Wahlvorstände findet am morgigen Donnerstag statt.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und von dieser Stelle aus alle Bürgerinnen

und Bürger aufrufen, am Sonntag wählen zu gehen. Seine Regierung und sein

Parlament frei wählen zu können ist ein hohes demokratisches Gut.  Damit das

so bleibt, müssen die Parteien in unserem Landtag aber auch demokratisch und

freiheitlich bleiben. Extreme und demokratiefeindliche Strömungen haben im

Landtag nichts zu suchen.

 

Der beste Schutz gegen ewiggestrige Parteien in unserer Demokratie ist, den

demokratischen Parteien sein Kreuz geben. Das kann man aber nur, wenn man

zur Wahl geht.

 

Protestwahl oder Nichtwahl lösen keine Probleme, sondern verschärfen sie nur.

Darum meine innige Bitte: Gehen wir alle zur Wahl, stärken wir die Demokratie

und, vor allem, bewahren wir die Würde unseres Landes.

 

 

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Beschluss: