14.03.2007 - 5.2 2.Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Die am 13.09.2006 beschlossene 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung bedarf in der

Anlage 2 einige Änderungen in der Zuordnung von Straßen zu Reinigungsklassen.

Güstrower Chaussee von der Reinigungsklasse 1 in die RK 22,

Kütiner Brink und Phillip-Müller-Straße von RK 2 in die RK 4 a

Parchimer Chaussee rechte Seite von RK 2 in die RK 4 a.

Zuordnung von Straße in die RK 4 b.

 

Hauptgründe für diese vorgeschlagenen Änderungen sind, dass aufgrund des Fehlens von Bordsteinkanten eine maschinelle Reinigung der Straßen nicht möglich ist. Bürger in reinen Anliegerstraßen haben die Bitte geäußert, ihre Straßen selbstständig zu reinigen. Der Winterdienst wird weiter durch die Stadt durchgeführt. Eine Zuordnung von Straßen in die Reinigungsklasse 4 b gab es bisher nicht.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 2.Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Sternberg.

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              16                            dagegen: 0                                          enth.:              0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

             

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Anlagen zur Vorlage