06.06.2007 - 7.3 Grundsatzbeschluss zur Gestaltung der "Wallanla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Mit der Fertigstellung der Sanierung des 5.BA der Stadtmauersanierung (Bereich Waschbach) ist die noch vorhandene Stadtmauer der Stadt Sternberg in ihrer Gesamtheit wieder hergestellt, von der Kleinen Belower Furt bis zum Waschbach.
Bereits im Jahre 2003 wurde ein 1. BA zur Neugestaltung d er zur Stadtmauer gehörenden Wallanlage realisiert und zwar von der Luckower Straße bis zum Weg Am Wall.
Nach Fertigstellung d er Stadtmauersanierung geht es nun darum, das Gesamtensemble Stadtmauer/Wallanlage mit einem 2. Bauabschnitt zur Neugestaltung der Wallanlage ebenfalls fertig-
zustellen.
Dazu wurde ein Gestaltungsentwurf für den 2. BA der Wallanlagengestaltung mit den fünf Teilobjekten
- Anleuchtung der Stadtmauer
- Einrichtung eines Spielplatzes
- Anlagen eines Wallgrabens/natürlicher Wasserlauf
- wassergebundener Wegeausbau mit Orientierungsbeleuchtung
- zusätzlicher Abgang zur Wallanlage von der Straße Hinter der Kirche
erarbeitet.
In einer umfassenden Diskussion im Hauptausschuss, 2x Bauausschuss,9 x Sozialausschuss, Umweltausschuss und dem Ausschuss für Tourismus und Kultur sowie einer öffentlichen Planauslegung und öffentlichen Einwohnerversammlung wurde der Gestaltungsentwurf diskutiert.
Anzumerken ist, dass gerade die öffentliche Beteiligung sehr rege war.
Im Ergebnis der umfassenden Diskussion kann festgestellt werden, dass die Teilobjekte für den 2. BA der Wallanlagengestaltung, bis auf den zusätzlichen Wallabgang grundsätzliche Bestätigung gefunden haben.
In der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Bauausschuss am 02.04.2007 wurde folgender Verfahrensweg vorgeschlagen:
- Realisierung der Stadtmaueranleuchtung bis zum Herbst 2007.
- Überarbeitung des Gestaltungsentwurfes 2.BA Wallanlage ohne zusätzlichen Wallabgang,
- Überarbeitung d er Kostenschätzung auf Grundlage des überarbeiteten Gestaltungsentwurfes,
- Realisierung der Teilobjekte
- Anlegen eines Wallgrabens (natürlicher Wasserlauf)
- Einrichtung eines Spielplatzes
- wassergebundener Wegeausbau
nach den finanziellen Möglichkeiten im Rahmen der Stadtsanierung/Städtebauförderung,
unter Berücksichtigung der obersten Priorität der Gebäudesanierung
- Grundsatzbeschluss zum Gestaltungsentwurf für den 2. BA der Wallmauererneuerung.
Die Investitionskosten für die Stadtmaueranleuchtung werden rund 88,5 T betragen. Durch das Bauministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde die Zustimmung zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für diese Maßnahme erteilt.
Während die Förderobergrenze für eine solche Maßnahme bei 1.750,00 /Leuchte liegt, belaufen sich die Kosten bei unserer konkreten Maßnahme auf 506,33 /Leuchte und liegen damit deutlich unter der Förderobergrenze.
Bei einer durchschnittlichen Anstrahlung der Stadtmauer von 5 ½ h täglich ist von Energiekosten von 1.040,00 Brutto pro Jahr auszugehen, wobei bereits mit Teilabschaltung je Nacht kalkuliert wurde.
Beschluss:
- Die Stadtvertretung stimmt den Entwurf zur Gestaltung der Wallanlage 2. BA mit den Teilobjekten
- Anleuchtung der Stadtmauer
- Einrichtung eines Spielplatzes
- wassergebundener Wegeausbau
und - Anlegen eines Wallgrabens/ natürlicher Wasserlauf
zu.
- Das Teilobjekt Anleuchtung der Stadtmauer wird im Jahre 2007 bis zum Herbst realisiert.
- Die Teilobjekte
- Einrichtung eines Spielplatzes
- wassergebundener Wegebau
und - Anlegen eines Wallgrabens
werden entsprechend der finanziellen Möglichkeiten in den Folgejahren im Rahmen der Stadtsanierung/Städtebauförderung realisiert.
- Für das Teilobjekt Anlegen eines Wallgrabens sind weitere technische Ausbauvarianten zu untersuchen, um eine Variante zu finden, die
- optisch ansprechend ist,
- geringe Betriebskosten und einen geringen Wartungsaufwand hat,
- vertretbare Investitionskosten aufweist
und - die Pflege der Wallhänge zulässt.