12.09.2007 - 5.2 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Gemäß § 242 Handelsgesetz ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Der Jahresabschluss 2006 wurde auf der Grundlage des § 11 Kommunalprüfungsgesetz durch ein vom Innenministerium bestätigtes

Unternehmen der Wirtschaftsprüfungs AG geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer:

Siehe Beiblatt

 

Der Stadtvertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss zu beschließen und den Bürgermeister für das Wirtschaftsjahr 2006 zu entlasten.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1.      Die Feststellung des Jahresabschlusses 2006 und die Entlastung des Bürgermeisters für das Wirtschaftsjahr 2006.

 

2.      Die Stadtwerke Sternberg haben

 

a)      den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

b)     den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes

c)      den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung

d)     den Jahresabschluss und den Lagebericht öffentlich bekannt zu machen

e)      den Jahresgewinn 2006 mit dem Verlust zu verrechnen und den verbleibenden Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              16                            dagegen: 0                                          enth.: 0

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen