12.12.2007 - 5.2 Satzung der Stadt Sternberg über die Erhebung e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi., 12.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Entsprechend der zur Zeit gültigen Hundesteuersatzung erhebt die Stadt Sternberg für gefährliche Hunde einen erhöhten Steuersatz. Die gefährlichen Hunde werden in § 1 definiert. Die Hunderassen wurden im Jahr 2001 der Hundehalterverordnung M-V entnommen. Zwischenzeitlich wurden die Hunderassen, die zu den gefährlichen Hunden zählen geändert. Andererseits können auch Hunde anderer Rassen als gefährliche Hunde eingeordnet werden. Um Rechtssicherheit bei der Erhebung der Hundesteuer zu erlangen wurde die Satzung der Stadt Sternberg im § 1 angepasst. Die bestehenden Steuersätze wurden nicht verändert. Es wurde ein zusätzlicher Steuersatz für weitere gefährliche Hunde eingeführt, den die Satzung bislang nicht enthielt.