12.12.2007 - 5.2 Satzung der Stadt Sternberg über die Erhebung e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Entsprechend der zur Zeit gültigen Hundesteuersatzung erhebt die Stadt Sternberg für gefährliche Hunde einen erhöhten Steuersatz. Die gefährlichen Hunde werden in § 1 definiert. Die Hunderassen wurden im Jahr 2001 der Hundehalterverordnung M-V entnommen. Zwischenzeitlich wurden die Hunderassen, die zu den gefährlichen Hunden zählen geändert. Andererseits können auch Hunde anderer Rassen als gefährliche Hunde eingeordnet werden. Um Rechtssicherheit bei der Erhebung der Hundesteuer zu erlangen wurde die Satzung der Stadt Sternberg im § 1 angepasst. Die bestehenden Steuersätze wurden nicht verändert. Es wurde ein zusätzlicher Steuersatz für „weitere gefährliche Hunde“ eingeführt, den die Satzung bislang nicht enthielt.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    16                     dagegen:  0                               enth.:    0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen