12.12.2007 - 5.1 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Gemäß § 47 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004  hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind gemäß § 48 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Sie sind vorher in den Ausschüssen der Stadtvertretung eingehend beraten worden.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt auf der Grundlage des § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 16                                    dagegen:0                                 enth.: 0

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

           

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1295&TOLFDNR=11617&selfaction=print