14.05.2007 - 4.1 Außerplanmäßige Ausgabe für den Umbau des ehem....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Begründung:

 

Für das Vorhaben besteht ein Gesamthonorarangebot des Planungsbüros Langkau in Höhe von 5129,65 €.

Durch den Bürgermeister ist eine Teilleistung  ( Planungskosten )  in Höhe von 975,80 € bestätigt worden, mit der Option für weitere Beratungen ( 38,00 €/ h  ).

Um  die Leistungen dem Planungsbüro vergüten zu können, macht sich eine außerplanmäßige Ausgabe notwendig, da keine Mittel im Haushalt eingestellt sind.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1000,00 €, um die Teilleistungen für die Planung zu bezahlen. Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage. Die Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

            dafür:6                          dagegen:0                                 enth.:1 

           

            Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

           

 

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