06.12.2007 - 5.2 Satzung der Gemeinde Kuhlen - Wendorf über die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Dally erläutert die vorliegende Satzung.

Wie bereits auf der letzten Sitzung mitgeteilt, hat die Gemeinde Kuhlen-Wendorf keine gültige Satzung (im Gebietsänderungsvertrag Gültigkeit der alten Satzung auf 1 Jahr festgelegt). Die Straßenbaubeitragssatzung ist eine Pflichtsatzung, Beitragserhebung ist per Gesetz festgelegt.

Die Straßenbaumaßnahme im Ort Kuhlen wird nach der neuen Satzung abgerechnet.

 

Herr Ohlendorf fragt nach der Abrechnung für den ländlichen Wegebau in Wendorf.

Herr Dally: Die Gemeinde hat den Fördermittelbescheid erhalten, danach sind keine Beiträge von den Anliegern zu erheben.

 

Herr Ritz:

Straße von Zaschendorf nach Müsselmow wurde 1994 gebaut (ein Teil befindet sich auf dem Grundstück von Ritz). Nach der zu beschließenden Beitragssatzung würde Herr Ritz an den Kosten beteiligt werden.

Vermessung des gesamten Straßenabschnittes soll 2008 erfolgen, da die Straße nicht entsprechend der damaligen Vermessung gebaut wurde.

Herr  Gülker: Möglichkeit über Bodenordnungsverfahren bzw. Teilbodenordnungsverfahren um Grundstücksverhältnisse zu regeln.

Herr Dally:

Die Straßen müssen so und so viele Jahre halten (Verschleißgrenze), so lange ist die Gemeinde für die Instandhaltung zuständig und trägt die Kosten alleine. 

Was danach ist kann heute noch nicht gesagt werden, da die Rechtsprechung ständig in Veränderung ist.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen(Straßenausbaubeitragssatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:                            6              dagegen:              2                            enth.:              0

                           

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen