06.12.2007 - 5.6 Wegenutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Kuhle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Mit Beschluss VKW-075/2006 vom 23.03. 2006 hat die Gemeindevertretung beschlossen, den bisherigen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) mit der WEMAG zum 30. Juni 2008 nicht zu kündigen und den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages nicht öffentlich auszuschreiben.

Der Vertrag läuft nun aus, ohne dass die Gemeinde entsprechende Angebote für den Abschluss eines neuen Vertrages eingeholt hätte.

Für alle anderen Gemeinden erfolgte die öffentliche Ausschreibung im Bundesanzeiger.

Im Ergebnis dieser Ausschreibung hat nur die WEMAG Netz AG ein Angebot eingereicht.

Gleichzeitig erfolgte auch ein identisches Angebot an die Gemeinde Kuhlen-Wendorf.

Dieses Angebot stellt die Gemeinde nicht schlechter zum bisherigen Konzessionsvertrag.

Mit dem Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages ist die Zahlung einer Konzessionsabgabe durch die WEMAG Netz GmbH an die Gemeinde verbunden.

Der Vertrag beginnt am 01. Juli 2008 und hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

 

Nach eingehender Diskussion zur Laufzeit und Konzessionsabgabe wird wie folgt beschlossen:

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kuhlen/Wendorf beschließt den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages zwischen der Gemeinde und der WEMAG Netz GmbH, Obotritenring 40 in 19053 Schwerin.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:              7                            dagegen:              1                            enth.:              0

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen