22.05.2008 - 5.1 Ausbau des Gartensteiges - Verlängerung der Gew...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 22.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Witzin
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Sabine Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Die
Abnahme der Pflasterung im Gartensteig wurde bisher nicht durchgeführt. Ursache
hierfür war bisher die Ausführung der Pflasterung. Zur Beurteilung der
ausgeführten Arbeiten wurde der Gutachter Herr Dr. Sönke Borgwardt zu einer
Stellungnahme durch die Fa. Straßen- und Tiefbau Bützow GmbH u. Co. KG
aufgefordert. Bei einem Vororttermin unter Teilnahme der Vertreter des
Auftragnehmers, des Amtes Sternberger Seenlandschaft, des Ing.-Büro IBD und des
Gutachters, wurde die hergestellte Pflasterstraße in Augenschein genommen. Im
Ergebnis des Vororttermins wurde durch Herrn Dr. Sönke Borgwardt eine gutachterliche
Stellungnahme abgegeben. Hierbei wird von einem vorliegenden Mangel
ausgegangen, der als unbegründet und unwesentlich für die Funktion der
Verkehrsfläche qualifiziert wird. Eventuell noch auftauchende nachteilige
Auswirkungen des vorliegenden Mangels sollten durch eine ausreichend lange
Gewährleistungszeit beobachtet werden. Eine Neupflasterung des Gartensteiges
ist nach Meinung des Gutachters unverhältnismäßig.
Durch die
Fa. Straßen- und Tiefbau Bützow sind noch erforderliche Restleistungen und
Nacharbeiten zwischenzeitlich erfolgt.
Die Fa.
Straßen- und Tiefbau Bützow bietet der Gemeinde eine Verlängerung der
Gewährleistungszeit von 4 auf 6 Jahre an. Bei Beurteilung aller Tatsachen und
Umstände wird der Gemeinde die Zustimmung zur Verlängerung des
Gewährleistungszeitraumes empfohlen.