24.07.2008 - 7.2 Beschluss über die Kostenspaltung beim Ausbau d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Begründung:

 

Auf Beschluss der Gemeindevertretung Witzin wurde der Gartensteig in der Ortslage Witzin ausgebaut. Laut Planung erfolgte nicht der komplette Ausbau der Straße mit allen Teileinrichtungen sondern nur der Ausbau der Fahrbahn einschl. der Straßenentwässerung und der Gehweg. Gemäß § 8 der Straßenbaubeitragssatzung kann der Beitrag für die im § 3 Abs. 2 Nr. 1-8 genannten Teileinrichtungen selbstständig erhoben werden, sobald deren Aufwand feststeht. Über die Anwendung der Kostenspaltung hat die Gemeindevertretung zu entscheiden.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, im Wege der Kostenspaltung für die Teileinrichtungen Fahrbahn einschl. Straßenentwässerung und Gehweg am Gartensteig Straßenausbaubeiträge zu erheben.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

            dafür:    4                      dagegen: 0                                enth.: 3

           

            Beschluss gefasst wie vorgeschlagen