11.09.2008 - 6.1 Beschluss über die Feststellung der Jahresrechn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 11.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Urbschat übergibt Herrn W.Kröplin die Leitung
der Gemeindevertretung.
Herr Thomä: die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte
am 05.08.2008 durch den Finanzausschuss. Folgende Beanstandungen wurden
festgestellt:
-
Orginalrechnung für die Installation P-Becken und
Waschbecken in Hhst.7620.5000 fehlten ( Rechnung liegt zwischenzeitlich vor)
-
Bis zum 05.08.2008 erfolgte noch kein
Zahlungseingang für beabsichtigte und von der GV beschlossener Verkauf von
Pflastersteinen aus dem Rosenweg
-
Keine Erhebung von Kautionen für die Vermietung des
Gemeindehauses
Nach Abschluss der Prüfung
wird festegestellt, dass der GV die Entlastungserteilung vorbehaltlos
vorgeschlagen werden kann.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt
gemäß § 61 KV M-V auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung der
Haushaltsrechnung 2007 des Rechnungsprüfungsausschusses über
1. Die Feststellung der Jahresrechnung 2007,
2. Die Entlastung des Bürgermeisters für das
Haushaltsjahr 2007