11.09.2008 - 6.1 Beschluss über die Feststellung der Jahresrechn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Urbschat übergibt Herrn W.Kröplin die Leitung der Gemeindevertretung.

 

Herr Thomä: die Prüfung der Jahresrechnung erfolgte am 05.08.2008 durch den Finanzausschuss. Folgende Beanstandungen wurden festgestellt:

-          Orginalrechnung für die Installation P-Becken und Waschbecken in Hhst.7620.5000 fehlten              ( Rechnung liegt zwischenzeitlich vor)

-          Bis zum 05.08.2008 erfolgte noch kein Zahlungseingang für beabsichtigte und von der GV beschlossener Verkauf von Pflastersteinen aus dem Rosenweg

-          Keine Erhebung von Kautionen für die Vermietung des Gemeindehauses

Nach Abschluss der Prüfung wird festegestellt, dass der GV die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 61 KV M-V auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2007 des Rechnungsprüfungsausschusses über

 

1.  Die Feststellung der Jahresrechnung 2007,

2.  Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2007

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

            dafür: 5                         dagegen: 0                                enth.: 1

           

            Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung   ausgeschlossen: 1

           

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen