13.11.2008 - 5.1 Beschluss über die Satzung der Gemeinde Witzin ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Witzin
- Datum:
- Do., 13.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussion:
Die Gemeindevertretung stellt fest, dass durch den Wasser- und Bodenverband die
Hauptgräben zwischen Ortmannssee, Kemlade und Mühlensee nicht bis zum See
gepflegt werden.
Herr
Torsten Redmann wird mit Frau Schröder vom Wasser- und Bodenverband das
Gespräch führen.
Beschlussbegründung:
Der Wasser- und Bodenverband Mildenitz-Lübzer Elde hat auf der Verbandsversammlung am 28.11.2007 den Hebesatz auf 6,50 pro Beitragseinheit erhöht. Da die Gemeinde Witzin berechtigt und verpflichtet ist, die zu leistenden Verbandsbeiträge nach den Grundsätzen des § 6 Kommunalabgabengesetzes M-V denjenigen aufzuerlegen, die die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Der Gebührensatz wurde neu kalkuliert, da sich die Verbandsbeiträge und die Verwaltungskosten erhöht haben. Bislang wurden je Berechnungseinheit 3,16 veranlagt. Zum 01.01.2009 steigt der Gebührensatz auf 3,73 .