13.11.2008 - 5.1 Beschluss über die Satzung der Gemeinde Witzin ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussion: Die Gemeindevertretung stellt fest, dass durch den Wasser- und Bodenverband die Hauptgräben zwischen Ortmannssee, Kemlade und Mühlensee nicht bis zum See gepflegt werden.

Herr Torsten Redmann wird mit Frau Schröder vom Wasser- und Bodenverband das Gespräch führen.

 

 

Beschlussbegründung:

 

Der Wasser- und Bodenverband „Mildenitz-Lübzer Elde“ hat auf der Verbandsversammlung am 28.11.2007 den Hebesatz auf 6,50 € pro Beitragseinheit erhöht. Da die Gemeinde Witzin berechtigt und verpflichtet ist, die zu leistenden Verbandsbeiträge nach den Grundsätzen des § 6 Kommunalabgabengesetzes M-V  denjenigen aufzuerlegen, die die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Der Gebührensatz wurde neu kalkuliert, da sich die Verbandsbeiträge und die Verwaltungskosten  erhöht haben. Bislang wurden je Berechnungseinheit 3,16 € veranlagt. Zum 01.01.2009 steigt der Gebührensatz auf 3,73 €.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Witzing beschließt die Satzung der Gemeinde Witzin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Mildenitz-Lübzer Elde“ in der vorliegenden Form.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8                         dagegen:                                   enth.:   

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen