26.06.2008 - 6.1 Aufhebung des Beschlusses BVD-105/2007 vom 18.1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do., 26.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
In der
Gemeindevertretersitzung vom 18. Oktober 2007 wurde die Nutzungs- und
Nutzungsgebührenordnung für das Schulgebäude der Grundschule Dabel
beschlossen.
Aufgrund
aktueller Entwicklungen im Zusammenhang mit der Änderung der Eigentümerstruktur
der ehemaligen Moltkekaserne, ist der Vereinsgemeinschaft Dabel in Aussicht
gestellt, die dortige Sporthalle weiterhin nutzen zu dürfen.
Damit ist
die Bereitstellung des Sportraumes in der Grundschule Dabel zunächst nicht mehr
erforderlich.
Da der
Sportraum bisher auch nicht für die in der Ordnung aufgeführten Zwecke genutzt
wurde, wird vorgeschlagen, den Beschluss aufzuheben.
Der
Hauptausschuss hat auf seiner Sitzung am 11. Juni 2008 diese Vorgehensweise
einstimmig empfohlen.
Gleichzeitig
empfiehlt der Hauptausschuss, dass der Sozialausschuss durch die
Gemeindevertretung beauftragt wird, grundsätzlich zu beraten, ob der Schulraum
überhaupt durch eine außerschulische Nutzung in Anspruch genommen werden soll.
Die
Entscheidung soll dem Bürgermeister bis zur Gemeindevertretersitzung am 21.
August 2008 mitgeteilt werden.
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Dabel möge beschließen:
- Der Beschluss der
Gemeindevertretung BVD-105/2007 vom 18. Oktober 2007 Nutzungs- und
Nutzungsgebührenordnung für das Schulgebäude der Grundschule Dabel wird
aufgehoben.
- Der Sozialausschuss wird beauftragt,
bis zur Gemeindevertretersitzung am 21. August 2008 eine
Grundsatzempfehlung vorzulegen, ob der Sportraum überhaupt für eine
außerschulische Nutzung in Anspruch genommen werden soll.