16.10.2008 - 5.1 Beschluss über die Satzung der Gemeinde Dabel ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do., 16.10.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Begründung:
Der
Wasser- und Bodenverband Mildenitz-Lübzer Elde hat auf der
Verbandsversammlung am 28.11.2007 den Hebesatz auf 6,50 pro Beitragseinheit
erhöht. Da die Gemeinde Dabel berechtigt und verpflichtet ist, die zu
leistenden Verbandsbeiträge nach den Grundsätzen des § 6
Kommunalabgabengesetzes M-V denjenigen
aufzuerlegen, die die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch
nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen
Vorteile gewährt. Der Gebührensatz wurde neu kalkuliert, da sich die
Verbandsbeiträge und die Verwaltungskosten
erhöht haben. Bislang wurden je Berechnungseinheit 3,27 veranlagt. Zum
01.01.2009 steigt der Gebührensatz auf 4,27 .
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Dabel beschließt die Satzung der Gemeinde Dabel über die
Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbands Mildenitz-Lübzer Elde in der vorliegenden Form.