26.03.2008 - 6.2 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsj...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Gemäß § 50 KV M-V besteht die Notwendigkeit für das Haushaltsjahr 2008 eine

1. Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen (siehe Vorbericht).

 

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit Anlagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 16                        dagegen: 0                    enth.: 0

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen