18.06.2008 - 5.1 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Gemäß § 242 Handelsgesetz ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Der Jahresabschluss 2007 wurde auf der Grundlage des § 11 Kommunalprüfungsgesetz durch ein vom Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfungs- AG geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer:

Siehe Beiblatt

Der Stadtvertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss zu beschließen und den Bürgermeister für das Wirtschaftsjahr 2007 zu entlasten.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

1.       Die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und die Entlastung des Bürgermeisters für das Wirtschaftsjahr 2007.

 

2.       Die Stadtwerke Sternberg haben:

 

a)      den Beschäftigungsvermerk des Abschlussprüfers

b)      den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes

c)       den Beschluss über die Festestellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung

d)      den Jahresabschluss und den Lagebericht öffentlich bekannt zu machen

e)      den Jahresgewinn 2007 mit dem Verlust zu verrechnen und den verbleibenden Gewinn den Rücklagen zuzuführen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 16              dagegen: 0              enth.: 0             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

             

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