07.04.2008 - 9.1 Beschluss über die Prüfung der Jahresrechnung u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 22.01.1998 § 61 i. V. mit § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27.11.1991, zuletzt geändert am 28.12.1995 und § 34 der Gemeindekassenverordnung vom 27.11.1991 ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am

26.03.2008.

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass dem Amtsausschuss die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2007 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt gemäß § 61 KV M-V auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2007 des Rechnungsprüfungsausschusses über

 

  1. Genehmigung der Mehrausgaben des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 82.501,92 € und des Vermögenshaushaltes in Höhe von 74.896,79 €
  2. die Feststellung der Jahresrechnung 2007,
  3. die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2007
  4. Die Auskehr der Rücklage von 2007  in Höhe von 23.458,14 € erfolgt an die Gemeinden des Amtes

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 24                        dagegen:                                   enth.:    1

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen