27.11.2008 - 5.2 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
- Datum:
- Do., 27.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Toparkus erläutert die vorliegende Beschlussvorlage:
Es
kann ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Der Höchstbetrag des
Kassenkredites beträgt 70.000 (für Inanspruchnahme bei Investitionen). Es
gibt keine Änderungen bei den Realsteuern.
Die
Kreisumlage liegt bei voraussichtlich 41,2% (noch nicht vom Kreistag
beschlossen). Laut Aussage vom leitenden Verwaltungsbeamten Herrn Quandt und
der Kommunalaufsicht erfolgt keine Erhöhung der Kreisumlage, eventuell wird sie
um 1 % gesenkt. Die Amtsumlage ist auch noch nicht beschlossen (am 01.12.08).
Neben der höheren Umlagekraftmesszahl erhöht sich die Amtsumlage für die
Gemeinde um 11.400 zum Vorjahr. Die Gewerbesteuerumlage ist entsprechend der
Einnahmen erhöht. Die erhöhten Schlüsselzuweisungen (seit 2007) sind in die
Konsolidierungsrücklage zu stellen. 2010 werden diese wieder wegfallen. Es
erfolgt eine Pflichtzuführung zur Tilgung eines Kommunalkredites und ein
Teilbetrag von 12.200 für die Konsolidierungsrücklage. Bei der
Straßenunterhaltung, den Kitagebühren sind keine weiteren Sparmaßnahmen
möglich. Im Vermögenshaushalt sind die Tilgung und Sondertilgung von Krediten
(Gemeindehaus Wendorf) eingestellt.
Der
allgemeinen Rücklage sollen 46.800 zugeführt werden, so das am Ende des
Jahres 2009 ca. 246.000 in der Rücklage enthalten sind.
Die
Gemeinde kann aufgrund der Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen den Haushalt
2008 gut abschließen. Die Rücklage wurde weiter gespeist.
In
2009 erfolgen dort nur Erhöhungen (wie z.B. Bewirtschaftung) wie in den Jahren
zuvor, dies sind gute Voraussetzungen für das 2009. Die Feuerwehren werden
ausreichend bedacht, Investitionen sind nicht aufgenommen, erfolgen erst wenn
entsprechende Förderung genehmigt ist.
Das
Projekt B104 nach Müsselmow wurde an die Förderstelle eingereicht, um zu sehen
was machbar ist.
Herr
Ritz
Bei
der Maßnahme B104 nach Müsselmow sollte geprüft werden, ob die
Vermessungskosten förderungsfähig sind.
Dies
ist angedacht, Antwort des Bürgermeisters.
Bürgermeister
Grundstücksflächen,
die von der Gemeinde nicht benötigt werden, sollten auch weiterhin veräußert
werden. Die Zuordnung von Flächen durch die Oberfinanzdirektion sind weiter
erfolgt, ergibt sich aus Anträgen Anfang der 90er Jahre.