27.11.2008 - 5.2 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Toparkus erläutert die vorliegende Beschlussvorlage:

Es kann ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. Der Höchstbetrag des Kassenkredites beträgt 70.000 € (für Inanspruchnahme bei Investitionen). Es gibt keine Änderungen bei den Realsteuern.

Die Kreisumlage liegt bei voraussichtlich 41,2% (noch nicht vom Kreistag beschlossen). Laut Aussage vom leitenden Verwaltungsbeamten Herrn Quandt und der Kommunalaufsicht erfolgt keine Erhöhung der Kreisumlage, eventuell wird sie um 1 % gesenkt. Die Amtsumlage ist auch noch nicht beschlossen (am 01.12.08). Neben der höheren Umlagekraftmesszahl erhöht sich die Amtsumlage für die Gemeinde um 11.400 € zum Vorjahr. Die Gewerbesteuerumlage ist entsprechend der Einnahmen erhöht. Die erhöhten Schlüsselzuweisungen (seit 2007) sind in die Konsolidierungsrücklage zu stellen. 2010 werden diese wieder wegfallen. Es erfolgt eine Pflichtzuführung zur Tilgung eines Kommunalkredites und ein Teilbetrag von 12.200 € für die Konsolidierungsrücklage. Bei der Straßenunterhaltung, den Kitagebühren sind keine weiteren Sparmaßnahmen möglich. Im Vermögenshaushalt sind die Tilgung und Sondertilgung von Krediten (Gemeindehaus Wendorf) eingestellt.

Der allgemeinen Rücklage sollen 46.800 € zugeführt werden, so das am Ende des Jahres 2009 ca. 246.000 € in der Rücklage enthalten sind.

Die Gemeinde kann aufgrund der Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen den Haushalt 2008 gut abschließen. Die Rücklage wurde weiter gespeist.

In 2009 erfolgen dort nur Erhöhungen (wie z.B. Bewirtschaftung) wie in den Jahren zuvor, dies sind gute Voraussetzungen für das 2009. Die Feuerwehren werden ausreichend bedacht, Investitionen sind nicht aufgenommen, erfolgen erst wenn entsprechende Förderung genehmigt ist.

Das Projekt B104 nach Müsselmow wurde an die Förderstelle eingereicht, um zu sehen was machbar ist.

 

Herr Ritz

Bei der Maßnahme B104 nach Müsselmow sollte geprüft werden, ob die Vermessungskosten förderungsfähig sind.

Dies ist angedacht, Antwort des Bürgermeisters.

 

Bürgermeister

Grundstücksflächen, die von der Gemeinde nicht benötigt werden, sollten auch weiterhin veräußert werden. Die Zuordnung von Flächen durch die Oberfinanzdirektion sind weiter erfolgt, ergibt sich aus Anträgen Anfang der 90er Jahre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt auf der Grundlage des § 48 KV M-V die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen für das Haushaltsjahr 2009.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

            dafür:                9          dagegen:           0                      enth.:    0

                       

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

           

 

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