26.02.2009 - 6.4 Sachstandsbericht zur Satzung Gustävel nach § 3...

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Wortprotokoll

Herr Winter:

-          ähnlich wie das Planverfahren in Tessin

-          Innenbereich nach § 34

-          Abgrenzung des Siedlungsbereiches, Außenbereichsflächen mit einer Bebauung untersetzen

1.       2 bis 3 Einfamilienhäuser Standort: vorne bei den Eigenheimen

2.       im Bogen der Straße

3.       Baulücken

-          in der Nähe des landwirtschaftlichen Unternehmens sollte eine Ansiedlung nicht erfolgen, da Konflikte durch Geruchsbelästigung vorprogrammiert sind, 300 m Entfernung vorgeschrieben

-          Ausgleichspflanzungen sollten über Baumpflanzungen erfolgen

-          Einzelstandorte können über Bauvoranfrage geklärt werden

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