18.05.2009 - 5.1 Beschluss über die Feststellung der Jahresrechn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Toparkus übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Klein.

 

Frau Toparkus erläutert die Jahresrechnung 2008. Der Hauptausschuss, Frau Strothmann und Herr Klein haben die Prüfung stichprobenweise vorgenommen.

Herr Klein

Es gab keine größeren Probleme. Auf eine Sache wurde hingewiesen, dies wird in der Verwaltung geklärt.

 

Begründung:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 22.01.1998, zuletzt geändert am 09.08.2000 § 61 i. V. mit § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27.11.1991, zuletzt geändert am 29.11.2001 und § 34 der Gemeindekassenverordnung vom 27.11.1991, zuletzt geändert am 29.11.2001 ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Finanzausschuss erfolgte am 05.05.2009

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2008 liegt diesem Beschluss bei.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 61 KV M-V auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2008 des Rechnungsprüfungsausschusses über

 

1.  die Feststellung der Jahresrechnung 2008,

2.  die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2008.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:                            6              dagegen:              0                            enth.:              0

             

              Wegen Befangenheit von der Beschlussfassung               ausgeschlossen:

              Bürgermeister Herr Toparkus

 

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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