18.05.2009 - 5.1 Beschluss über die Feststellung der Jahresrechn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
- Datum:
- Mo., 18.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Toparkus übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Klein.
Frau Toparkus erläutert die Jahresrechnung 2008. Der Hauptausschuss, Frau Strothmann und Herr Klein haben die Prüfung stichprobenweise vorgenommen.
Herr Klein
Es gab keine größeren Probleme. Auf eine Sache wurde hingewiesen, dies wird in der Verwaltung geklärt.
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 22.01.1998, zuletzt geändert am 09.08.2000 § 61 i. V. mit § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27.11.1991, zuletzt geändert am 29.11.2001 und § 34 der Gemeindekassenverordnung vom 27.11.1991, zuletzt geändert am 29.11.2001 ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Finanzausschuss erfolgte am 05.05.2009
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.
Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2008 liegt diesem Beschluss bei.