18.05.2009 - 5.2 Genehmigung Eilentscheidung des Bürgermeisters ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Mit Bescheid über den Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung vom 16.04.2009 wurde der Gemeinde Kuhlen-Wendorf für das Grundstück Gemeindehaus in Kuhlen ein Beitrag in Höhe von 2.964,87 € in Rechnung gestellt. Diese Mittel sind im Haushalt 2009 nicht eingestellt, so dass sich eine außerplanmäßige Ausgabe notwendig macht. Die Mittel werden aus der Rücklage entnommen.

Eilbedürftigkeit war geboten, da die Begleichung der Rechnung vor der nächsten GV-Sitzung lag und um weiteren finanziellen Belastungen (Mahngebühren) entgegenzuwirken.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 30.04.2009 zur außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.964,87 € für den Beitrag zum Anschluss an die zentrale Schmutzwasserentsorgungseinrichtung in Kuhlen, Dorfstraße 3 (Gemeindehaus). Die Mittel werden der Rücklage entnommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:                            7              dagegen:              0                            enth.:              0

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen

 

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