Herr
Kasten ernennt Herrn Löbel unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter
zum Bürgermeister der Gemeinde Mustin. Herr Löbel leistet den Amtseid gemäß §
61 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern.
Herr
Kasten übergibt die Sitzungsleitung an den Bürgermeister.