01.10.2009 - 5.2 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dabel
- Datum:
- Do., 01.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Begründung:
Entsprechend
der am 09.07.2009 beschlossenen Hauptsatzung erhält der Bürgermeister eine
monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 750,00 . Für die ehrenamtlich
tätigen Bürgermeister besteht seit der Kommunalwahl in diesem Jahr
Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass von der Aufwandsentschädigung
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.
Erhält
der Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 750,00 wird diese
voll versteuert und ist voll sozialversicherungspflichtig, da es sich nicht
mehr um eine geringfügige Tätigkeit handelt.
Erhält
der Bürgermeister 700,00 Aufwandsentschädigung werden diese pauschal
versteuert und sozialversichert. Dies ergibt eine jährliche Einsparung von ca.
350,00 für die Gemeinde.
Die
Entscheidungsbefugnis des Hauptausschusses bei überplanmäßigen Ausgaben ist in
§ 4 Abs. 4 Nr. 2 mit 10 bis 20 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch
nicht mehr als 5000 festgelegt worden. Hier wird vorgeschlagen, die
Wertgrenze in einem Geldbetrag 300 bis 5.000 und demzufolge in § 6 Abs. 1
Nr. 2 (Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters) die Wertgrenze unterhalb von
300 konkret festzulegen.. Dadurch können der Hauptausschuss und auch der
Bürgermeister über Angelegenheiten von geringerer Bedeutung entscheiden.
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Dabel.