01.10.2009 - 5.2 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Begründung:

Entsprechend der am 09.07.2009 beschlossenen Hauptsatzung erhält der Bürgermeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 750,00 €. Für die ehrenamtlich tätigen Bürgermeister besteht seit der Kommunalwahl in diesem Jahr Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass von der Aufwandsentschädigung Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

Erhält der Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 750,00 € wird diese voll versteuert und ist voll sozialversicherungspflichtig, da es sich nicht mehr um eine geringfügige Tätigkeit handelt.

Erhält der Bürgermeister 700,00 € Aufwandsentschädigung werden diese pauschal versteuert und sozialversichert. Dies ergibt eine jährliche Einsparung von ca. 350,00 € für die Gemeinde.

 

Die Entscheidungsbefugnis des Hauptausschusses bei überplanmäßigen Ausgaben ist in § 4 Abs. 4 Nr. 2 mit „10 bis 20 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 5000 €“ festgelegt worden. Hier wird vorgeschlagen, die Wertgrenze in einem Geldbetrag „300 € bis 5.000 €“ und demzufolge in § 6 Abs. 1 Nr. 2 (Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters) die Wertgrenze unterhalb von 300 € konkret festzulegen.. Dadurch können der Hauptausschuss und auch der Bürgermeister über Angelegenheiten von geringerer Bedeutung entscheiden.

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Dabel.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

            dafür: 11                                    dagegen: 0                                enth.: 0

           

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen