25.03.2010 - 5.4 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do., 25.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Hinsichtlich der finanziellen Situation der Gemeinde wurden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Einnahmen überprüft. Die Gemeinde Mustin weist im Vergleich zu allen anderen Gemeinden des Amtes Sternberger Seenlandschaft die geringsten Steuersätze auf. Selbst nach einer Erhöhung des Steuersatzes für den 1. Hund von 12,00 auf 20,00 jährlich, liegt die Gemeinde weiterhin unter dem Durchschnittssteuersatz des Amtes Sternberger Seenlandschaft. Der Steuersatz für den 2. Hund soll von 25,00 auf 35,00 erhöht werden. Der Steuersatz für jeden weiteren Hund in Höhe von 50,00 soll nicht verändert werden. Durch die Erhöhung erzielt die Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von ca. 600 /Jahr.
Das Ordnungsamt des Amtes Sternberger Seenlandschaft ist verpflichtet, Fundhunde aufnehmen und sie tiergerecht unterzubringen. Die Kosten hierfür fließen in die Amtsumlage und somit werden alle Gemeinde beteiligt. Die Ausgaben für Fundhunde betragen jährlich ca. 6.000 . Um die Kosten zu senken, wird vorgeschlagen, Bürgern, die Fundhunde aufnehmen, eine Steuerbefreiung für ein Jahr zu gewähren.
Der
Beschluss wird gefasst wie vorgeschlagen.