25.03.2010 - 5.5 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

Entsprechend § 36 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist in jeder Gemeinde ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Amtsangehörige Gemeinden können den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes in Anspruch nehmen.

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft zu übertragen.

Entsprechend der Entschädigungsverordnung M-V erhält der ehrenamtliche Bürgermeister bei Gemeinden bis zu 500 Einwohnern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400 € monatlich.

 

Nach umfangreicher Diskussion, wird durch die Gemeindevertretung beschlossen, dass der § 4 Abs.5  „ Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft übertragen“ in der vorgeschlagenen Satzung gestrichen wird.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die geänderte 1. Satzung  der Hauptsatzung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

            dafür:    7                      dagegen:           -                                   enth.:    -

           

            Beschlussvorschlag geändert