25.03.2010 - 5.6 Teileinziehung einer öffentlichen Straße in der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Do., 25.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Begründung:
Mit Beschluss Nr. BVW-014/2010 hat die Gemeindevertretung Witzin am 4. Februar 2010 die Teileinziehung des Neukruger Weges ( Straßenabschnitt Neukruger Weg bis Gemarkungsgrenze Mustin) beschlossen.
Der Nutzerkreis soll beschränkt werden auf Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft. Alle anderen Verkehrsteilnehmer sind auszuschließen.
Der erforderliche Antrag soll bei der zuständigen Behörde, hier der Landrat LK Parchim, gestellt werden.
Im Rahmen des Verfahrens ist die von der Einziehung berührte Nachbargemeinde am Verfahren zu beteiligen.
Der weiterführende Straßenabschnitt (Kastanienallee) in der Gemarkung Mustin ist somit von der geplanten Teileinziehung der Gemeinde Witzin betroffen und wäre ebenfalls teileinzuziehen. Der derzeitige Straßenzustand und die Verkehrsbedeutung insbesondere für Land- und Forstwirtschaft begründen eine Einziehung. Die Grundstücksanlieger der Kastanienallee 1, 6 und 7 könnten mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (zuständig Amt Sternberger Seenlandschaft) die Erlaubnis zum Befahren erhalten.
Beschluss
wurde abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung Mustin beschließt den Antrag zur Teileinziehung der
Kastanienallee in der Gemarkung Mustin, Flur 2 Flurstücke 33 und 222 sowie
der Gemarkung Mustin Flur 3 Flurstück 75 bis zur Gemarkungsgrenze Witzin
bei der zuständigen Behörde, hier der Landrat LK Parchim zu stellen. Land-
und Forstwirtschaftlicher Verkehr soll weiterhin zugelassen werden.
- Die
Gemeindevertretung Mustin stimmt einer Teileinziehung der Kastanienallee
nicht zu.