25.03.2010 - 5.6 Teileinziehung einer öffentlichen Straße in der...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Begründung:

Mit Beschluss Nr. BVW-014/2010 hat die Gemeindevertretung Witzin am 4. Februar 2010 die Teileinziehung des Neukruger Weges ( Straßenabschnitt Neukruger Weg bis Gemarkungsgrenze Mustin) beschlossen.

Der Nutzerkreis soll beschränkt werden auf Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft. Alle anderen Verkehrsteilnehmer sind auszuschließen.

Der erforderliche Antrag soll bei der zuständigen Behörde, hier der Landrat LK Parchim, gestellt werden.

Im Rahmen des Verfahrens ist die von der Einziehung berührte Nachbargemeinde am Verfahren zu beteiligen.

Der weiterführende Straßenabschnitt (Kastanienallee) in der Gemarkung Mustin ist somit von der geplanten Teileinziehung der Gemeinde Witzin betroffen und wäre ebenfalls teileinzuziehen. Der derzeitige Straßenzustand und die Verkehrsbedeutung insbesondere für Land- und Forstwirtschaft begründen eine Einziehung. Die Grundstücksanlieger der Kastanienallee 1, 6 und 7 könnten mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (zuständig Amt Sternberger Seenlandschaft) die Erlaubnis zum Befahren erhalten.

 

 

Beschluss wurde abgelehnt.

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung Mustin beschließt den Antrag zur Teileinziehung der Kastanienallee in der Gemarkung Mustin, Flur 2 Flurstücke 33 und 222 sowie der Gemarkung Mustin Flur 3 Flurstück 75 bis zur Gemarkungsgrenze Witzin bei der zuständigen Behörde, hier der Landrat LK Parchim zu stellen. Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr soll weiterhin zugelassen werden.

 

  1. Die Gemeindevertretung Mustin stimmt einer Teileinziehung der Kastanienallee nicht zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

            dafür: 0             dagegen: 7                                enth.:0 

           

           

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