09.11.2010 - 6 Entwurf HH 2011
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mustin
- Datum:
- Di., 09.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Löbel übergibt das Wort an Herrn Dally.
Herr Dally:
Ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist im Haushaltsjahr 2011 nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 37.800 EUR gegeben. Eine Veranschlagung von pflichtigen investiven Schlüsselzuweisungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 5.700 EUR (4% der Schlüsselzuweisungen) wurde vorgenommen.
Damit ist wie schon im Haushaltsjahr 2010 festzustellen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht mehr gegeben ist. Die stetige Aufgabenerfüllung ist gefährdet.
Die Haushaltssatzung 2011 weist jahresbezogen folgendes Finanzmitteldefizit aus:
1011: -37.800 2012: -36.500 2013: -32.100 2014: -31.500
Auf dem Weg zu einem strukturellen Haushaltsausgleich muss daher die Zuwachsrate der Ausgaben mittelfristig deutlich unterhalb der Zuwachsrate der Gesamteinnahmen liegen.
Die Umlagegrundlage der Gemeinde für die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage für das Jahr 2011 beträgt 266.110,48 und fällt damit gegenüber dem Jahr 2010 um 29.356,03 geringer aus. Das führt zu einer geringeren Kreisumlage.
Im Ergebnis der Berechnung der Amtsumlage für das Jahr 2011 des Amtes SSL ergibt sich eine Umlage von 1.681.200 für das Amt Sternberger Seenlandschaft. Damit verringert sich die Amtsumlage des Amtes gegenüber dem Vorjahr um 43.000 EUR. Neben der gesunkenen Umlagekraftmesszahl bedeutet dies eine Verringerung der Amtsumlage für die Gemeinde von 1.500 gegenüber dem Vorjahr.
Die Gemeinde konnte in den letzten Jahren insgesamt eine solide Haushaltswirtschaft aufweisen. Ab dem Haushaltsjahr 2010 sind Haushaltsausgleiche bei Beibehaltung der Ausgaben nur unter Rücklagenentnahmen möglich sein. Ab 2012 sind Rücklagenbestände der Gemeinde nicht mehr verfügbar.
Hauptursachen dafür sind:
Geringere allgemeine Schlüsselzuweisungen durch Rückgang der Einwohnerzahlen. Die Gemeinde hat seit 2001 - 99 Einwohner verloren (ca. 32.000 )
Geringere allgemeine Schlüsselzuweisungen durch Rückgang Solidarpaktmittel ab 2010
Zunehmend höherer Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsaufwand für die Infrastruktur in der Gemeinde.
Kommunen mit eingeschränkter, gefährdeter und insbesondere mit wegfallender dauerhafter Leistungsfähigkeit sind verpflichtet, vorrangig den Haushalt zu konsolidieren. Grundlage dafür ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept, welches für die Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Wiedererlangung ihrer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit die konzeptionelle Grundlage darstellt. Das Haushaltssicherungskonzept die übergeordnete Planungs- und Handlungsvorgabe, mit dem die konkreten Vorstellungen zur finanziellen Entwicklung verbindlich im Sinne einer Selbstbindung festgelegt werden. Diese sind jährlich fortzuschreiben. Dabei ist der Finanzplanungszeittraum von 3 Vorausjahren möglichst nicht erheblich zu überschreiten.
Die Gemeindevertretung hat ein Haushaltskonsolidierungskonzept für die Jahre 2010/11 beschlossen, aber nur in Teilen umgesetzt. Es ist dringend fortzuschreiben.
Herr Löbel: die Gemeinde wird nicht umhinkommen, die Realsteuerhebesätze zu erhöhen.