17.03.2011 - 5.3 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

 

Der Wasser- und Bodenverband hat auf seiner Sitzung am 24.11.2010 den Haushaltsplan für das Jahr 2011 beschlossen. Der Hebesatz für Verwaltung und Gewässerunterhaltung wurde auf 7,50 €/BE festgelegt. Entsprechend musste der Gebührensatz für die Wasser- und Bodenverbandsgebühren neu kalkuliert werden. Er erhöht sich von 3,57 € auf 4,09 € je Berechnungseinheit.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Mustin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Mildenitz-Lübzer Elde“ vom 03.11.2008.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:              7                            dagegen:              0              enth.:              0

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen