17.03.2011 - 5.1 Beschluss über die Feststellung der Jahresrechn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Löbel übergibt das Wort an Herrn Dally.

Nach den Ausführungen von Herrn Dally zur Jahresrechnung wird der Beschluss über die Jahresrechnung gefasst.

 

Frau Angeli entlastet, als stellvertretende Bürgermeisterin, Herrn Löbel für das Haushaltsjahr 2010.

 

Begründung:

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 22.01.1998, zuletzt geändert am 09.08.2000 § 61 i. V. mit § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27.11.1991, zuletzt geändert am 29.11.2001 und § 34 der Gemeindekassenverordnung vom 27.11.1991, zuletzt geändert am 29.11.2001 ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.

Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Finanzausschuss erfolgte am 28.02.2011

Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2010 liegt diesem Beschluss bei.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 61 KV M-V auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2010 des Rechnungsprüfungsausschusses über

 

1.  Die Feststellung der Jahresrechnung 2010,

2.  Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:              7                            dagegen:              0                            enth.:              0

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen