17.03.2011 - 5.2 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

 

Gemäß § 47 Kommunalverfassung M – V vom 22.01.1998 hat die Gemeinde für jedes

Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 48 KV M – V in

öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt auf der Grundlage des § 48 KV M –V die

Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen für das Haushaltsjahr 2011.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

              dafür:              7                            dagegen:              0              enth.:              0

             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen