06.07.2011 - 5.2 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Sternberg
- Datum:
- Mi., 06.07.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung:
Gemäß § 243 Handelsgesetz ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Der Jahresabschluss 2010 wurde auf der Grundlage des § 11 Kommunalprüfungsgesetz durch ein vom Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfungs-AG geprüft. Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer:
Der Stadtvertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss zu beschließen und den Bürgermeister für das Wirtschaftsjahr 2010 zu entlasten.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
1. Die Feststellung des Jahrsabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters für das Wirtschaftsjahr 2010.
2. Die Stadtwerke Sternberg haben:
a) den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
b) den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes
c) den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung
d) den Jahresabschluss und den Lagebericht öffentlich bekannt zu machen
e) den Jahresgewinn 2010 den Rücklagen zuzuführen.
Um die allgemeine Leistungsfähigkeit der BgA zu erhalten, werden aus der Rücklage Rechnungen für nachfolgend aufgeführte Baumaßnahmen aus dem Jahr 2011 beglichen:
? 16. BA Stadtentwässerung Sternberg (ca. 140.000 )
? 17. BA Stadtentwässerung Sternberg (ca. 130.000 )
? Erneuerung der Trinkwasserleitung am Maikamp (ca. 70.000 )