06.07.2011 - 5.1 Beschluss über die Feststellung der Jahresrechn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung:

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004(GVOBl.M-V S. 205  i. V. mit § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung vom 27.11.1991, zuletzt geändert am 29.11.2001 und § 34 der Gemeindekassenverordnung vom 27.11.1991, zuletzt geändert am 29.11.2001 ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen. Die Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss  erfolgte am 20.06.2011. Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Stadtvertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann. Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2010 liegt diesem Beschluss bei.

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 61 KV M-V auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2010 des Rechnungsprüfungsausschusses über

1.      Die Feststellung der Jahresrechnung 2010,

2.      die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010

3.      die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen lt. Anlage 1 zur Niederschrift

4.      die Erstattung der Verwaltungskosten in Höhe von 71.415,23 € an die Gemeinden des Amtes Sternberger Seenlandschaft

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 11                            dagegen:                                          enth.:             

Beschluss gefasst wie vorgeschlagen